Zwar sei der Niederländer im Dezember als Geschäftsführer der Glava GmbH zurückgetreten, jedoch habe er weiterhin als Gesellschafter Einfluss auf die Tierhaltungsbedingungen in seinen Betrieben nehmen können, so der Sprecher. Damit sei die Tierhaltereigenschaft noch immer gegeben. Weitere Strafzahlungen könnten Medienberichte zufolge fällig werden, wenn sich
Straathof nicht endgültig zurückzieht. Der Niederländer hatte bereits beim ersten Verbot versucht zu klagen, war aber gescheitert. Gegen die jüngste Entscheidung legte er den Angaben zufolge ebenfalls Widerspruch ein.
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