Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) dazu weiter berichtete, werden die Schlachthöfe zukünftig keine Schlachtschweine mehr annehmen, die in den 42 Tagen vor der Schlachtung mit Arzneimitteln auf der Basis von Tetracyclinen behandelt worden sind. Diese in Deutschland seit langem zugelassenen Mittel werden zur Behandlung von Atemwegserkrankungen bei den Tieren eingesetzt.
Durch die neue Auflage sollen dem DBV zufolge hohe wirtschaftliche Verluste abgewendet werden. Aufgrund der in Russland gegenüber Lieferungen aus der Europäischen Union geltenden gesetzlichen Anforderungen für den Import von Schweinefleisch komme es immer wieder zu Exportsperren.
DBV: Praktikable Lösungen erforderlich
Im Rahmen einer Exportausschusssitzung des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium betonte der Bauernverband, dass allerdings praktikable Lösungen und ausreichend Zeit zur Umstellung erforderlich seien. Landwirten und Tierärzten müsse Zeit gegeben werden, sich mit ihrer Tiergesundheitsstrategie auf die neue Situation einzustellen. Der DBV geht aber davon aus, dass bereits jetzt viele Landwirte die neuen Anforderungen schnellstmöglich umsetzen können und wollen. Ein ähnlicher Weg sei bereits in Dänemark beschritten worden. (AgE)
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