Im April 2018 wurden im Stall eines Landwirts im unterfränkischen Gelchsheim im Landkreis Würzburg 2.000 tote Schweine entdeckt. Agrarheute berichtete über den Fall.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Landwirt eingestellt. Aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Wie sich dies begründet wurde aus Persönlichkeitsschutz nicht weiter ausgeführt.
Bei Veruteilung hätten drei Jahre Gefängnis gedroht
Laut Tierschutzgesetz hätte der Landwirt mit bis zu drei Jahren Gefängnis im Fall einer Verurteilung bestraft werden können. Im Rahmen der Ermittlungen konnte nachgewiesen werden, dass der Mann ab Frühjahr 2017 einer Vielzahl seiner Pflichten verletzt hat. Daraufhin seien die Schweine gestorben.
Zuvor hatte der Landwirt schon erfolgreich gegen die Übernahme der Entsorgungskosten geklagt.
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