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Management

Mehr Bürokratie für Schweinehalter: Abgänge an HIT-Datenbank melden

Schweinehalter müssen auch den Abgang von Tieren, zum Beispiel beim Verkauf von Jungsauen, künftig innerhalb von 7 Tagen der HIT-Datenbank melden (Symbolbild).
am Dienstag, 29.08.2023 - 12:57 (Jetzt kommentieren)

Seit dem 1. August müssen Schweinehalter nicht nur die Zugänge, sondern auch die Abgänge an die HIT-Datenbank melden. Der Bürokratieaufwand steigt weiter.

Der Bürokratieaufwand für die Tierhalter steigt: Seit dem 01. August 2023 müssen neben den Zugängen auch die Abgänge von Schweinen innerhalb von sieben Tagen an die HIT-Datenbank gemeldet werden.

Mit dem Abgang ist wie beim Zugang die Tierbewegung von lebenden Tieren in oder aus dem Betrieb gemeint. Zu melden sind somit Zugänge und Abgänge zu oder von einer VVVO-Betriebsnummer. Interne Umsetzungen innerhalb einer Betriebsnummer sind nicht zu melden. Auch Tod oder Verendung sind nicht als Abgang zu melden.

VVVO-Abgangsmeldungen mit Hilfe des ISW-Hitmelders erledigen

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Wirtschafts-GmbH (ISW) hat schnell auf die neue Anforderung reagiert und den ISW-Hitdatenmelder um die neue Anforderung angepasst. Nun können die Abgänge nach Viehverkehrsverordnung (VVVO) ganz einfach über das digital geführte Bestandsregister ohne zusätzlichen Schreibaufwand abgesetzt werden.

Nutzer des Hitmelders tragen wie gehabt ihre Tierbewegungen in das Bestandsregister ein und das System kommt der neuen Meldepflicht nach. Damit vereinfacht sich das Führen des Bestandsregisters für Mastschweine und Ferkel und die Abgabe der Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zu- und Abgänge, Bestand) beziehungsweise Tierarzneimittelgesetz (TAM) deutlich.

Tierbewegungen am PC oder in der App eingeben

Das Bestandsregister wird online auf der von der ISW zur Verfügung gestellten Plattform www.hitmelder.de bereitgestellt. Die Tierbewegungen (Zugänge und Abgänge) können Sie direkt am PC eingeben oder bequem mit der ISNApp von unterwegs beziehungsweise direkt aus dem Stall.

Das Bestandsregister ist somit immer aktuell und kann zudem jederzeit in Papierform ausgedruckt werden, sodass es für mögliche Betriebskontrollen zur Verfügung steht. Für eigene Auswertungen lässt es sich zudem als Datei herunterladen und weiterbearbeiten.

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