Eine Sprecherin des BMEL bestätigte, dass das Ressort eine entsprechende Prüfung der Fristen in der Förderrichtlinie abgeschlossen hat. Die zweite Antragsfrist wird nun um sechs Wochen bis zum 15. Oktober verlängert. Mit diesem zweiten Antrag wird die Auszahlung beantragt. Hierzu müssen laut dem Ministerium unter anderem der Kaufbeleg beziehungswiese die Rechnung und der Kontoauszug über die geleistete Zahlung vorgelegt werden.
Wo finde ich weitere Details zur Antragsstellung?
Förderfähig ist die Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten, die bestimmte Vorgaben erfüllen – derzeit gibt es sechs verschiedene Modelle. Wie Landwirte Geld für Narkosegeräte beantragen berichteten wir bereits im Januar.
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