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Mehr Zeit für Förderung von Isofluran-Narkosegeräten

Anwenderschutz bei Ferkelnarkose mit Isofluran
am Dienstag, 30.06.2020 - 23:09 (Jetzt kommentieren)

Wie agrarheute exklusiv aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erfahren hat, wird die Antragsfrist für die Auszahlung der Förderung einer Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten verlängert. Statt bis zum 1. September haben Landwirte dafür nun bis zum 15. Oktober 2020 Zeit.

Eine Sprecherin des BMEL bestätigte, dass das Ressort eine entsprechende Prüfung der Fristen in der Förderrichtlinie abgeschlossen hat. Die zweite Antragsfrist wird nun um sechs Wochen bis zum 15. Oktober verlängert. Mit diesem zweiten Antrag wird die Auszahlung beantragt. Hierzu müssen laut dem Ministerium unter anderem der Kaufbeleg beziehungswiese die Rechnung und der Kontoauszug über die geleistete Zahlung vorgelegt werden.

Wo finde ich weitere Details zur Antragsstellung?

Förderfähig ist die Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten, die bestimmte Vorgaben erfüllen – derzeit gibt es sechs verschiedene Modelle. Wie Landwirte Geld für Narkosegeräte beantragen berichteten wir bereits im Januar.

Ausstiegstermin aus betäubungloser Kastration bleibt

Die Sprecherin des BMEL betonte gegenüber agrarheute, dass es keinen Spielraum zur Verlängerung der Übergangsfrist für das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration mehr gibt. Sie verwies auf eine Aussage von Bundesministerin Julia Klöckner, wonach Schmerzausschaltung gelte und Schmerzlinderung aus Tierschutzgründen kein durch das Gesetz abgedeckter Weg sei. Die Verantwortung liege bei der Wirtschaft, vorhandene Alternativen anzuwenden.

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