Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Aus der Wirtschaft

Millionenstrafe für französisches Schweinekartell

am Donnerstag, 14.02.2013 - 11:47 (Jetzt kommentieren)

Paris - Die französische Wettbewerbsbehörde hat gegen eine Reihe von Schweineschlachtereien wegen illegalem Preisdumping Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.

Insgesamt acht Schlachtunternehmen und zwei berufsständische Organisationen müssen eine Geldstrafe von zusammen fast 4,6 Millionen Euro zahlen. Der Vorwurf: Die Kartellbrüder haben niedrigere Schlachtzahlen abgesprochen, um den Erzeugerpreis für Schlachtschweine zu drücken. Außerdem haben sie Preisabsprachen getroffen und illegale Preisinformationen weitergegeben.

Landwirte lösen Ermittlungen aus

Die Untersuchung der Wettbewerbsbehörde war durch eine Beschwerde von vier Schweinehaltern aus dem Départment Ille-et-Vilaine in der Bretagne ausgelöst worden. Im Zuge der Ermittlungen kam es zu Razzien und Beschlagnahmungen.
 
Wie die Behörde nach Abschluss der Untersuchung jetzt mitteilte, standen die fünf großen bretonischen Schlachtereien Abera, Bernard, Gad, Groupe Bigard und Socopa Viandes im Zentrum des Kartells. Sie haben 2009 über einen Zeitraum von zwölf Wochen ihre Schweineschlachtungen koordiniert zurückgefahren mit der Absicht, die Notierung für bretonische Schlachtschweine (MPB) unter Druck zu setzen. Nach Angaben der Behörde wurden die Erzeugerpreise durch die Absprachen tatsächlich erheblich gedrückt.
  • Rabobank rechnet mit sinkenden Schweinepreisen (4. Februar) ...

Angebote unterlaufen

Die beteiligten Unternehmen repräsentieren etwa 40 Prozent des französischen Schlachtschweinemarktes. Die bretonische Notierung MPB dient als Referenz für den nationalen Schlachtschweinepreis. Keine der angeklagten Schlachtereien hat die Beteiligung an den Absprachen bestritten.
 
Ein Bußgeld von 13.500 Euro legte die Wettbewerbsbehörde dem Verband der Fleischindustrie (French Meat Association, ehemals SNCP) auf. Der Verband verteilte zwischen Dezember 2004 und August 2009 wiederholt Preisempfehlungen an seine Mitgliedsunternehmen, um saisonale Angebotsaktionen des Lebensmitteleinzelhandels zu unterlaufen.

Mitarbeit berücksichtigt

Die Wettbewerbshüter betonten, bei der Festlegung der Bußgelder die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen und ihre schwierige wirtschaftliche Situation berücksichtigt zu haben. So haben die Schlachtereien teilweise erhebliche Straferleichterungen erreichen können. Dazu haben sie sich unter anderem zur Einführung von Programmen bereit erklärt, die künftig die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sicherstellen sollen.

Verteilung der Geldbußen

Die Bußgelder betragen
  • für Socopa Viandes und die Groupe Bigard gemeinsam 1,8 Millionen Euro,
  • für die Groupe Bigard allein nochmals 1,3 Millionen Euro,
  • jeweils 0,6 Millionen Euro für Abera und Bernard sowie
  • knapp 0,3 Millionen Euro für Gad.
Die drei ebenfalls beteiligten Schlachtereien Cooperl, Kermené und AIM/HAIM erhielten Strafen im fünf- beziehungsweise vierstelligen Euro-Bereich.
  • Kartellamt untersucht Praktiken der Lebensmittelhändler (11. Februar) ...

Hof Klostermann: Blick in den Ferkelstall

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...