Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Mast

MV beim Antibiotika-Monitoring besser als andere Länder

am Donnerstag, 24.04.2014 - 14:13 (Jetzt kommentieren)

Schwerin - Mecklenburg-Vorpommern führte nun ein Antibiotika-Monitoring im Bereich der Mastschweinehaltungen durch. Dabei wurde schon die Forderungen der 16. AMG-Novelle berücksichtigt.

Nachdem bereits im Bereich der Masthähnchen- und der Putenhaltungen ein Antibiotika-Monitoring durchgeführt wurde, folgte in Mecklenburg-Vorpommern (MV) nun ein weiteres im Bereich der Mastschweinehaltungen.
 
In einem gemeinsamen Pilotprojekt des Wirtschaftsunternehmens Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU) wurde eine Auswertung für eine Haltungsform in einem gesamten Bundesland durchgeführt, die bereits die seit dem 01. April 2014 geltenden Forderungen der 16. Arzneimittelgesetzes-Novelle (AMG) berücksichtigt. Das ist nach Angaben des LU erstmalig in Deutschland.

Ohne Antibiotika: MV liegt über dem Bundesdurchschnitt

Im Vergleich mit anderen QS-Betrieben aus dem Bundesgebiet liege die Rate der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die im Kontrollhalbjahr keine Antibiotika eingesetzt haben, mit zirka 26 Prozent gut fünf Prozentpunkte höher als im Bundesdurchschnitt. Und das unabhängig von ihrer Größe, teilte Agrarminister Till Backhaus mit.
 
Acht der Projektbetriebe hätten dem LU zufolge nach dem neuen AMG einen Behandlungsplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erstellen müssen. Da diese Betriebe im Rahmen des freiwilligen Verfahrens ermittelt worden seien, "können sie bereits jetzt mitgenommen werden", so der Minister.
 
Die zuständige Überwachungsbehörde für Tierarzneimittel (LALLF) könne bereits jetzt nach den Kriterien des Arzneimittelgesetzes Ursachenforschung in diesen Betrieben betreiben und womöglich kurzfristig eine Optimierung bei der Antibiotikaanwendung erreichen.

Daten nach AMG-Kriterien gesammelt

Von 220 Mastschweinebetrieben in MV werden laut LU 137 durch QS betreut. Von diesen wurden im Rahmen des Projektes 45 Betriebe aller Größenarten auf freiwilliger Basis in das Projekt eingebunden. Bezogen auf die Gesamtzahl seien dies 20,4 Prozent der Betriebe, die unter die neuen Regelungen des Arzneimittelgesetzes fallen würden.
 
Zwischen dem 01.07. und 31.12.2013 hat QS Daten zum Antibiotikaverbrauch von Tierhaltern erhoben. Die nach Arzneimittelgesetz geforderten Daten sind:
  • Bezeichnung des Arzneimittels
  • Anzahl und Art der zu behandelnden Tiere
  • Identität der zu behandelnden Tiere
  • Dauer der Behandlung in Tagen
  • angewendete oder abgegebene Menge des Arzneimittels
Um den Einsatz von Antibiotika dennoch weiter zu minimieren, wird weiterhin auf die Kooperation mit den bestandsbetreuenden Tierärzten gesetzt. Des Weiteren seien auch ein zweites Monitoring im Puten- und ein drittes im Masthähnchenbereich geplant, um die Umsetzung der Minimierungskonzepte der Betriebe behördlich weiter zu begleiten, kündigte Backhaus an.
  • Antibiotika-Forschung: Pellets sind umweltfreundlicher als Pulver (22. April) ...
  • Arzneimittelgesetz tritt heute in Kraft (1. April) ...
  • DBV und bpt: QS Antibiotika-Monitoring muss genutzt werden (5. April) ...

Globuli und Co. fürs Milchvieh

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...