Bezuschusst werden nur noch Unternehmen, deren Viehbesatz zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar nicht überschreitet. "Diese wichtige Änderung zielt auf eine bodengebundene Landwirtschaft ab und schließt reine Gewerbebetriebe, die nicht über Flächen verfügen, von der Förderung grundsätzlich aus", so der Minister. Neubauten in der konventionellen Geflügel- und Schweinemast sowie Biogasanlagen sind seit einem Ministererlass im März dieses Jahres von der Förderung ausgeschlossen.
Bei sogenannten Altanträgen, die noch vor dem 1. 10. 2011 eingegangen waren, hatte das Land sich eine Frist bis 30. September 2012 gesetzt, bis zu der entschieden werden sollte, ob Fördermittel für sie übrig seien. Nun steht fest: "Das Geld reicht nicht; die Flut von Anträgen im von uns favorisierten Bereich war zu groß", sagt der Minister. "Wir müssen Prioritäten setzen. Und die liegen auch künftig im Ökolandbau, in der Förderung der Stoffkreisläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben und der artgerechteren Tierhaltung."
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