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Mast

MV: Keine Zuschüsse für Neubauten konventioneller Mastbetriebe

am Donnerstag, 25.10.2012 - 08:00 (Jetzt kommentieren)

Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern werden nur noch Betriebe gefördert, deren Viehbesatz zwei GV pro Hektar nicht überschreitet.

Die in diesem Jahr in den Haushalt eingestellten 16 Millionen Euro für die Agrarinvestitionsförderung in Mecklenburg-Vorpommern sind vergeben. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unterstützte damit vor allem Milchviehbetriebe und Biohöfe. "Der Bau solcher in der öffentlichen Kritik stehenden Anlagen wie Alt Tellin und Klein Daberkow dagegen wird von uns nicht gefördert", betonte Minister Dr. Till Backhaus im Vorfeld der BUND-Kundgebung zur Massentierhaltung in Schwerin. "Unsere Prioritäten sehen wir in der bodengebundenen, bäuerlichen Landwirtschaft, in Bio-Produkten sowie einer stärkeren Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Aspekte."

Viehbesatz muss unter zwei GV pro Hektar liegen

Bezuschusst werden nur noch Unternehmen, deren Viehbesatz zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar nicht überschreitet. "Diese wichtige Änderung zielt auf eine bodengebundene Landwirtschaft ab und schließt reine Gewerbebetriebe, die nicht über Flächen verfügen, von der Förderung grundsätzlich aus", so der Minister. Neubauten in der konventionellen Geflügel- und Schweinemast sowie Biogasanlagen sind seit einem Ministererlass im März dieses Jahres von der Förderung ausgeschlossen.
 
Bei sogenannten Altanträgen, die noch vor dem 1. 10. 2011 eingegangen waren, hatte das Land sich eine Frist bis 30. September 2012 gesetzt, bis zu der entschieden werden sollte, ob Fördermittel für sie übrig seien. Nun steht fest: "Das Geld reicht nicht; die Flut von Anträgen im von uns favorisierten Bereich war zu groß", sagt der Minister. "Wir müssen Prioritäten setzen. Und die liegen auch künftig im Ökolandbau, in der Förderung der Stoffkreisläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben und der artgerechteren Tierhaltung."

Erfüllung zusätzlicher baulicher Anforderungen nötig

Grundvoraussetzung für die Förderung ist nicht nur die Einhaltung der allgemeinen tierschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern die Erfüllung zusätzlicher baulicher Anforderungen. Das bedeutet beispielsweise für Schweine ein zusätzliches Platzangebot von 20 Prozent oder zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten (zum Beispiel Strohraufen). Für Junghennen und Elterntiere muss es Sitzstangen, Scharrmöglichkeiten geben. Damit geht Mecklenburg-Vorpommern über Anforderungen anderer Bundesländer hinaus.

Förderfähiges Gesamtvolumen gesenkt

Das förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1,5 Millionen Euro begrenzt (vorher zwei Millionen). Auch das ist, laut Backhaus, neben dem GV-Schlüssel eine Maßnahme, die Größe der Anlagen zu beschränken. Die maximale Fördersumme beträgt 375.000 Euro. Neu ist auch der einheitliche Fördersatz von 25 Prozent. Bislang wurden besonders tierartgerechte Haltungsbedingungen (Milchviehbetriebe) mit zusätzlich zehn Prozent bezuschusst. "Da wir jetzt aber generell höhere Tierschutzstandards zugrunde legen, hat sich das erübrigt", sagt Backhaus. Einen fünf-Prozent-Bonus gibt es aber für ökozertifizierte Tierhaltungsbetriebe. Damit werden Anreize verstärkt, in ökologische Landwirtschaft zu investieren.

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