Wie die Zeitung "Nordkurier" berichtet, lägen bereits erste Details zum geplanten
Erlass vor. So müsse künftig jeder Mitarbeiter, der eine Betäubung oder Tötung vornimmt, einen Sachkundenachweis vorlegen. Auch sei zwingend eine zweifache Überprüfung des zu tötenden Ferkels vorgeschrieben. Ob das Tier überlebensfähig ist und deshalb nicht getötet werden darf, hänge von Körpertemperatur, Gewicht, bestimmten Missbildungen und davon ab, ob der Saugreflex vorhanden ist. Schließlich sollen die Betriebe, die mehrfach durch Verstöße gegen den Tierschutz auffallen, gezwungen werden, einen Tierschutzbeauftragten einzusetzen, der weisungsberechtigt ist.
- Sachsen-Anhalt: Ferkel-Tötung soll kontrolliert werden (4. August)...
- Mecklenburg-Vorpommern beschließt Erlass zum Umgang bei Ferkeltötungen (25. Juli)...
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