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Neue EU-Maßnahmen gegen Schweinepest

am Dienstag, 25.03.2014 - 10:54 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Ab 28./29. März gelten um die Gebiete der ASP-Fälle in Litauen und Polen neue Sicherheitszonen. Die Afrikanische Schweinepest soll auch auf WTO-Ebene Thema werden - unter anderem wegen Russland.

Europa passt seine Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) an. Hintergrund ist das Auftreten der Tierseuche an der EU-Ostgrenze zu Weißrussland.
 
Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) sprach sich vergangene Woche für die Verringerung der engeren Sicherheitszone auf 40 bis 50 Kilometer um die Gebiete der ASP-Fälle in Litauen und Polen herum aus, weitete gleichzeitig jedoch anliegende Pufferzonen auf weitere 40 bis 50 Kilometer aus, um eine weitere Ausbreitung über Wildschweine zu verhindern. Die neuen Abgrenzungen treten am 28. beziehungsweise 29. März in Kraft.

Polen schlachtet Hinterhofbestände

In Hausschweinebeständen ist die hochansteckende Seuche bislang nicht aufgetreten. Allerdings werden in Polen in der Sicherheitszone insbesondere gefährdete Hinterhofbestände geschlachtet.
 
Das gewonnene Fleisch muss aus Seuchenschutzgründen hitzebehandelt werden. Preisnachteile gegenüber Ware aus den nicht beschränkten Gebieten können bislang noch mit EU-Unterstützung teilweise ausgeglichen werden. Ferner wurde Sardinien, wo sich die ASP bereits vor Jahren festgesetzt hat, als Hochrisikogebiet bestätigt.
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ASP wird Thema bei der WTO

Unterdessen befanden sich die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit Russland zwecks Aufhebung des Importverbots von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus der gesamten EU vergangene Woche im Leerlauf - wohl auch unter dem Eindruck der Krim-Krise.
 
Von Seiten der Kommission wurde bestätigt, dass man das Thema jetzt auf die Ebene der Welthandelsorganisation (WTO) heben wird. In dieser Woche will die EU-Delegation in Genf einerseits die WTO-Mitgliedstaaten über die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung von ASP unterrichten und gleichzeitig im WTO-Plenum Vorwürfe gegen Russland erheben. Noch nicht bestätigt, aber theoretisch möglich, ist auch die formelle Beantragung eines Streitschlichtungsverfahrens.  
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Viele weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie in unserem Themendossier ...

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