Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) dazu erläuterte, werden danach Augen, Augenlider und Ohrmuscheln in das amtlich ermittelte Schlachtgewicht einbezogen. Im Ergebnis führe diese Umsetzung dazu, dass sich die Schlachtgewichte von Mastschweinen um 250 Gramm und bei Schlachtsauen um 300 Gramm erhöhten, woraus sich eine entsprechend höhere Auszahlungsleistung ergebe.
Da es sich hierbei allerdings um in der Regel nicht marktfähige Abschnitte handle, entstehe auf der Schlachthofseite bei einer Notierung von 1,40 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht ein Mehraufwand in Höhe von etwa 35 Cent je Schwein, dem kein entsprechender Gegenwert am Markt gegenüberstehe, erklärte der Bauernverband, für den die neue Auslegung der Rechtsvorschriften zur Schnittführung nicht nachvollziehbar ist. Wenn sie von Gesetzes wegen aber notwendig sei, dann sollten alle damit zusammenhängenden Vorgänge transparent und nachvollziehbar behandelt werden, forderte der DBV.
DBV fordert zügige Anpassung der Berechnungsformeln
Da ferner neue Schätzformeln für die Schlachtabrechnung in Arbeit seien, die ab Mitte 2011 Gültigkeit erlangen sollten und die neue Schnittführung berücksichtigten, sollte zeitlich begrenzt der Mehraufwand der Schlachthöfe durch einen entsprechenden Abzug auf den Schlachtabrechnungen transparent ausgewiesen werden, schlug der Bauernverband vor. Die Alternative, mit einer kurzfristigen Maskenänderung auf die geänderte Schnittführung zu reagieren, würde aus Erzeugersicht nicht der Markttransparenz dienen. (AgE)
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