Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag einen Antrag auf Entschließung des Bundesrates zur Sauenhaltung im Kastenstand frei gegeben. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu ändern.
- Nach einer entsprechenden Übergangsphase sollen Sauen demnach bis eine Woche vor dem Abferkeln nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen.
- Eine weitere Ausnahme ist eine Frist von maximal fünf Tagen während der Rausche (Brunst) und Besamung der Sauen im sogenannten Deckzentrum.
"Die Haltung von Muttersauen in engen Fangkörben, in denen sich die Tiere nicht drehen und frei bewegen können, ist nicht tiergerecht. Wir wollen den Sauen ein freies Abferkeln ermöglichen, wie es bereits in anderen Ländern praktiziert wird", kommentiert der niedersächsische Agrarminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) .
Meyer: 'Magdeburger Urteil' umsetzen
Bisher werden Sauen oft bis zu einem Monat im Deckzentrum in engen Kastenständen gehalten. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg im November 2015 und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2016 verstößt diese Haltung von Sauen in den heute praxisüblichen Kastenständen gegen die derzeitigen Mindestanforderungen nach § 24 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
So hatte das OVG Magdeburg entschieden, dass die in einem Kastenstand gehaltenen Sauen die Möglichkeit haben müssen, jederzeit ungehindert aufzustehen, sich hinzulegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken zu können. Einen entsprechenden Beschluss zum Ausstieg aus dem Kastenstand hatte laut niedersächsischem Agrarminsiterium auch die letzte Agrarministerkonferenz (AMK) unter dem Vorsitz Niedersachsens gefasst.
Übergangszeit für bestehende Anlagen
"Niedersachsen will einen grundlegenden Ausstieg aus dem Kastenstand. Bis dahin muss es für bestehende Anlagen eine ausreichende Übergangszeit geben. Dazu muss die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert werden, damit die Betriebe Planungssicherheit im Hinblick auf das Kastenstandsurteil haben", führt Meyer aus. Es sei davon auszugehen, dass die Sauenhalter ihre jetzigen Anlagen teilweise mit beträchtlichem Aufwand umrüsten müssen, um entsprechenden Anforderungen gerecht zu werden. Entsprechende Gelder solle der Bund bereitstellen, findet Meyer.
- Für Neu- und Umbauten soll der Ausstieg aus dem Kastenstand sofort gelten.
- Für bestehende Ställe ist eine angemessene Übergangsfrist, längstens zehn Jahre, vorgesehen.
- Eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre soll erfolgen, wenn der Inhaber des Betriebes spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Übergangsfrist einen Bauantrag für erforderliche Umbaumaßnahmen vorlegt.
Im Einzelfall solle die Nutzung der bisherigen Haltungseinrichtung für eine weitere Frist von längstens weiteren drei Jahren genehmigt werden. Mit den Übergangsfristen soll aus Sicht des Grünen-Politikers ein starker Strukturwandel einhergehend mit einer Abwanderung der Sauenhaltung aus Deutschland vermieden werden.
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