Das Kabinett hat den Weg frei gemacht für eine Bundesratsinitiative Niedersachsens mit dem Ziel eines höheren Verbraucherschutzes in Schlachthöfen. Hintergrund für die Initiative ist nach Angaben der Staatskanzlei eine EU-Verordnung, die seit dem 1. Juni an Schlachthöfen nur noch eine rein äußerliche Beschau von Schweinen am Fließband vorschreibt, wenn kein konkreter Verdacht zum Beispiel auf eine Erkrankung vorliegt. "Nur gucken, aber nicht Abtasten und Anschneiden reicht für einen hohen Verbraucherschutz nicht aus", sagte Verbraucherschutzminister Christian Meyer.
Schon im Vorfeld hat Minister Meyer die Auffassung vertreten, eine Fleischuntersuchung ohne Anschnitte bleibe in der von der EU beschlossenen Form unverhältnismäßig weit hinter den Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zurück.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.