Niedersachsen stellt Landwirten auch weiterhin Fördermittel für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls zur Verfügung. Ab sofort startet das diesjährige Antragsverfahren für die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Schweinen.
Bis zum 17. Mai 2021 können Anträge auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der „Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0“ schaffen und einen Beitrag zur Umsetzung des deutschlandweiten „Aktionsplans Kupierverzicht bei Schweinen“ leisten.
Besonders tiergerechte Haltungen fördern
Mit der Tierwohl-Maßnahme sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf das Kupieren, also das Kürzen der Schweineschwänze, bei Ferkeln und Mastschweinen.
Stattdessen verbessern die Landwirte die Haltungsbedingungen so, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt und unversehrt bleiben. Die Sauen sollen ganzjährig ohne den Einsatz von Kastenständen gehalten werden, dies gilt auch für den Zeitraum des Abferkelns. Durch die Förderung sollen die teilnehmenden Betriebe ihren dafür erforderlichen Mehraufwand entlohnt bekommen.
Die Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme. Antragsteller können sich also in jedem Jahr neu entscheiden, ob sie an der Förderung teilnehmen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) verfügbar.
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