Der niedersächsische Landtag hat am Mittwoch nun offiziell das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen beschlossen. Nachdem bereits sieben Bundesländer in den vergangenen Jahren ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine eingeführt haben, hat sich nun auch Niedersachsen angeschlossen, berichtet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland (ISN).
Tierschutzorganisationen, die vom Landwirtschaftsministerium anerkannt werden, ihren Sitz in Niedersachsen haben und seit mindestens 5 Jahren tätig sind, haben demnach nun ein Mitsprache- und Klagerecht unter anderem bei Verwaltungsakten, die Stallbauten (ab einer Größe von 450 m³) betreffen.
Verbandsklagerecht: Kritik am Gesetzesvorhaben
Laut ISN hat die Kritik zum Beschluss nicht lange auf sich warten lassen. So lehnt beispielsweise der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, das Gesetzesvorhaben ab. "Dass die rot-grüne Landesregierung jetzt ausgewählte Tierschutzverbände als eine Art zusätzliche Aufsichtsbehörde installieren will, beweist erneut, wie groß das Misstrauen gegenüber Tierhaltern und Landkreisen ist."
Auch FDP-Sprecher Grupe kritisiert das Verbandsklagerecht als "überflüssig wie ein Kropf, wirkungslos und kontraproduktiv".
Der Deutsche Tierschutzbund (DTB), dem zukünftig wohl auch in Niedersachsen mehr Rechte zustehen, zeigt sich enttäuscht von dem Beschluss: "das Gesetz ist das schlechteste Mitwirkungs- und Klagegesetz für Tierschutzorganisationen der Republik". Die Vereine hätten durch das Gesetz nur wenige Möglichkeiten, die Mitwirkungsrechte auch tatsächlich umzusetzen, so der DTB.
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