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Update 24. Oktober 2019

Nottötung: Veterinäramt prüft Sachlage

Mastschweine in Mastschweinebucht
am Donnerstag, 24.10.2019 - 11:10 (Jetzt kommentieren)

Spiegel online und Report Mainz veröffentlichten Berichte über das fachlich nicht korrekte Nottöten von Schweinen. Update: Veterinäramt hat sich eingeschaltet

Spiegel online und Report Mainz veröffentlichten Berichte über das nicht sachgerechte Nottöten von Schweinen. Die Aufnahmen entstanden laut Spiegel online mit versteckter Kamera über mehrere Monate auf zwei Betrieben. Zusätzlich hätten die Tierrechtler mit mobiler Kamera gefilmt. Die Videos wurden einer Tierrechtsorganisation zugespielt und liegen dem Spiegel sowie Report Mainz vor. 

Zu sehen sind tierschutzwidrige Nottötungen von Schweinen in Betrieben in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Experten, die die Aufnahmen begutachtet hatten, sprechen hier von Straftaten. Denn nach einer Betäubung müsse sofort die Entblutung folgen, die schließlich zum Tod führt.

Der zuständigen Amtsveterinär fällt ein klares Urteil: "Was wir gesehen haben, stellt in der Form auf jeden Fall einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Dann geben wir das von unserer Seite aus an die Staatsanwaltschaft weiter."
 

Update 24. Oktober 2019: Veterinäramt schaltet sich ein

Auch in Brandenburg hat sich nun das zuständige Veterinäramt eingeschaltet. Das Verbraucherschutzministerium teilte mit, dass der Betrieb erneut überprüft würde. Demnach habe das Amt erst durch den Beitrag über die Vorfälle in dem brandenburgischen Betrieb erfahren.

Die Aufnahmen in diesem Betrieb sollen bereits im Mai 2019 entstanden sein. Der Stammbetrieb der Mastanlage habe das Veterinäramt über die von ihm gezogenen Konsequenzen informiert. Zuletzt sei der Betrieb am Montag dieser Woche von zwei amtlichen Tierärztinnen kontrolliert worden. Sie stellten keine Verstöße gegen veterinärrechtliche Vorschriften fest.

Notwendige Nottötungen sachgerecht durchführen

Tiere, denen tiermedizinisch nicht mehr geholfen werden kann, müssen von ihrem Leid erlöst werden. Das kommt auf landwirtschaftlichen Betrieben immer wieder vor und deshalb ist dieser Vorgang gesetzlich klar geregelt.

Die Grundlage zu den Tötungsverfahren ist im Paragraph 4 des Tierschutzgesetzes geregelt: So darf ein Wirbeltier nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) von einer sachkundigen Person getötet werden. Was es zu beachten gilt, haben wir im Ratgeber "Nottötung von Schweinen: Das sollten Sie wissen" zusammengefasst.

Nadine Henke: Ohrfeige für viele Schweinehalter

Die Tierärztin Nadine Henke, die zusammen mit ihrem Mann einen Sauenbetrieb führt, findet dazu klare Worte in ihrem Blog: Für sie sind die Bilder unerträglich und sie fragt sich, was in Menschen vorgeht, die so mit (ihren) Tieren umgehen.

Auch für Nadine Henke ist klar, dass Tiere ein Recht darauf haben, das ihre Nottötung schnell, fachgerecht und möglichst stress- und schmerzfrei erfolgt. All das sei in den veröffentlichten Aufnahmen nicht erfolgt. Sie ist froh, dass die Betriebe ihre Konsequenzen gezogen haben und sich von diesen Mitarbeitern getrennt haben.

Den ganzen Blogeintrag "Ein Schlag ins Gesicht" lesen Sie hier.

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner empört

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, reagierte empört auf Berichte zu rechtswidrigen Nottötungen von Schweinen. In einer Pressemitteilung heißt es unter anderem: 

„Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass derjenige, der Tiere quält und sie in elendem Zustand verenden lässt, bestraft werden muss. Solche Leute haben kein Herz für Tiere und machen das Image einer ganzen Branche kaputt. Berufsverbote müssten die Folge sein. Hier erwarte ich auch von der Branche, dass sie sich klar und hörbar abgrenzt von den schwarzen Schafen."

Vor-Ort-Kontrollen gefordert

Laut Ministerin Klöckner sei das wirksamste Instrument, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufzudecken und letztlich zu sanktionieren, Vor-Ort-Kontrollen. Hierfür zuständig sind die Bundesländer und ihre Behörden. Doch leider sind die Kontrollen vielerorts lückenhaft, hier besteht also Handlungsbedarf. Sie fordert die Länder auf, dass sie ihre Personal- und Kontrolldichten verbessern.

Der Bund selbst plane einen weiteren Hebel: "Wir wollen die Rechtsgrundlage für wirksame Tierschutzkontrollen in Betrieben schaffen, die tierische Nebenprodukte verarbeiten. Denn an dieser Stelle kann man von dem Zustand der Tierkörper Rückschlüsse ziehen auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz im Vorfeld, wie zum Beispiel im Mastbetrieb."

Mit Material von dpa, spiegel online

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