In der Vergangenheit brannten wiederholt Schweineställe, zahlreiche Tiere verendeten. Die emotionale Belastung für betroffene Landwirte ist hoch, ganz abgesehen von den enormen finanziellen, teils existenzbedrohenden Folgen. Oftmals lösten technische Defekte diese Brände aus.
Deshalb will die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Brandvorsorge in Schweineställen verbessern. Künftig sollen elektrische Anlagen und Photovoltaikanlagen besser kontrolliert werden.
Das ist Bestandteil des Verordnungsentwurfes über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen, der diese Woche vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Außerdem wurde ein Richtlinien-Entwurf über bauaufsichtliche Anforderungen beschlossen.
Wiederkehrende Prüfung, um Tiere und Betrieb zu schützen
Ziel ist es, Schadensfälle durch Brände in Ställen soweit wie möglich präventiv zu verhindern. Da die Brände vornehmlich in Schweinehaltungsanlagen stattgefunden haben, soll sich die Prüfpflicht auf eben diese Anlagen konzentrieren.
Zukünftig sollen elektrische Anlagen und Photovoltaikanlagen in und auf Gebäuden von Zuchtbetrieben mit mehr als 150 Sauen oder gemischte Betriebe mit 100 Sauen, Aufzucht- oder Mastbetriebe mit mehr als 700 Plätzen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Für Neubauten sollen abweichende Fristen gelten, weil hier neuere Baustandards zum Tragen gekommen sind. Mit diesem Vorgehen wollen Landesregierung und Landwirtschaft dazu beitragen, dass der Schutz von Tieren und von Betrieben gesichert wird.
Der Entwurf sieht vor, dass bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung älter als vier Jahre sind, innerhalb von zwei Jahren kontrolliert werden sollen. Ställe, die vor Inkrafttreten der Verordnung jünger als vier Jahre sind, sollen innerhalb von vier Jahren geprüft werden.
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