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Schwanzbeißen

NRW will Ringelschwanz mit Aktionsplan erreichen

Schwein mit Ringelschwanz
am Donnerstag, 29.11.2018 - 09:36 (Jetzt kommentieren)

Nordrhein-Westfalen veröffentlicht einen Erlass, um Schwanzbeißen beim Schwein zu verhindern. Der „Nationale Aktionsplan Kupierverzicht" soll schon Mitte 2019 scharf gestellt werden.

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland den nationalen Aktionsplan zum Kupierverzicht bei Schweinen veröffentlicht. Dieser soll per Erlass schon ab Mitte 2019 scharf gestellt werden.

Laut der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) ist der Ringelschwanz ein weiterer großer Brocken für deutsche Schweinehalter. Sie befürchtet, dass durch die Umsetzung auf alle Schweinehalter in Deutschland deutliche Verschärfungen zukommen und plädiert deshalb für eine einheitliche Umsetzung in Deutschland und ganz Europa.

Einen positiven Effekt am Aktionsplan sieht die ISN darin, dass er Rechtssicherheit beim Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens bringe. Er lasse das zwingend gebotene vorsichtige Herantasten an das Thema Schwanzbeißen weiter zu. 

Gesetzeslage zum Kupieren von Schwänzen unverändert

Die Gesetzeslage in der EU und Deutschland zum Kupieren der Schwänze bei Schweinen habe sich nicht verändert. Auslöser ist der Druck, der seitens der EU-Kommission auf ihre Mitgliedsstaaten in Sachen Schwanzbeißen ausgeübt wird. So fand im Februar 2018 ein Audit der EU-Kommission in Deutschland (wie zuvor unter anderem schon in den Niederlanden, Dänemark, Spanien und Italien) statt.

Wenig verwunderlich ist, dass in allen besuchten EU-Staaten (abgesehen von Finnland und Schweden) beim weit überwiegenden Teil der Ferkel die Schwänze kupiert werden.

Alle EU-Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, jeweils einen Aktionsplan einzureichen, in dem das weitere Vorgehen genau festgelegt ist.

Deutschland hat Aktionsplan gegen Schwanzbeißen aufgestellt

Deutschland hat daraufhin einen Aktionsplan entworfen und bei der EU eingereicht. Der konkretisierten, aktuellen Fassung haben alle deutschen Agrarminister zugestimmt. Auch die Scharfstellung zum 1. Juli 2019 wurde befürwortet.

NRW beginnt nun als erstes Bundesland, diesen Aktionsplan umzusetzen. Dazu wurde der Erlass veröffentlicht. Unter anderem wird Tierhaltern darin empfohlen, bis zum 1.Juli 2019 eine gültige Tierhaltererklärung (Gültigkeit: 1 Jahr) bei der für ihn zuständigen Veterinärbehörde vorzulegen. Sonst sei die Wahrscheinlichkeit für Kontrollen höher. 

Lesen Sie, was die ISN zum Nationalen Aktionsplan zum Kupierverzicht weiter ausführt.

Mit Material von ISN

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