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Nutztierhaltungsverordnung für Ferkelnester: Das sind die Regeln

Ferkel liegen im Ferkelnest
am Freitag, 11.03.2022 - 10:36

Jetzt gilt es zu reagieren. Mit der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kommt vor allem auf Sauenhalter einiges zu. In den angepassten Ausführungshinweisen wurden zum Beispiel die Regeln hinsichtlich des Ferkelnests konkretisiert. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Flächen für Ferkel, Nestbaumaterial, Beschäftigungsobjekte - es gibt etliche Neuerungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Einige davon haben Landwirten bereits schlaflose Nächte bereitet. Unter dem Strich erfordern sie neue Ideen und Lösungen. Und der Landwirt muss sich fragen, wie er seinen Betrieb weiterentwickeln will. Beispielsweise muss der Liegebereich beim Absetzen von zwölf Ferkeln und einem mittleren Absetzgewicht von 7,5 kg eine Größe von 1,5 m² aufweisen. Das ist ein Vielfaches der zurzeit in Altgebäuden zulässigen Fläche.

Außerdem gilt nun, dass bei längeren Säugezeiten von über 28 Tagen die zusätzlich benötigte Liegefläche gegebenenfalls perforiert sein darf. Kleinere Ferkelnester werden akzeptiert, wenn die Wurfgröße von unter zwölf Ferkeln durch den Schweinehalter dokumentiert und belegt werden kann. 

Was sonst noch auf Sauenhalter zukommt, zeigt die Tabelle in der digitalen Ausgabe.

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