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Tierwohl

Nutztierhaltungsverordnung: Landwirte fordern Anpassung des Baurechts

Sauen in der Großgruppe
am Dienstag, 25.06.2019 - 08:50

Schweinehalter wollen und müssen umbauen und mehr Tierwohl in ihren Ställen umsetzen, doch die Bau- und Umweltgesetzgebung hindert sie in vielen Fällen daran.

„Wir Landwirte wollen mehr Tierwohl umsetzen, aber dafür müssen wir auch die Rahmenbedingungen erhalten.“ Mit dieser Meinung ist Rudolf Aalderink aus Bad Bentheim nicht allein. Der Landwirt möchte seinen Sauenstall an gleicher Stelle neu aufbauen, um mehr Platz für die geforderten größeren Abferkelbuchten zu schaffen. Ende Mai brachte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen Verordnungsentwurf auf den Weg, der unter anderem deutlich größere Abferkelbuchten fordert als bisher - agrarheute berichtete.

Für Schweinehalter bedeutet das, dass sie auch jüngere Abferkelbuchten in den kommenden Jahren umbauen müssen. „Mein Abferkelstall ist gerade erst in 2012 gebaut und modernisiert. Schön, dass ich schon wieder planen kann, wie ich es umbauen darf", berichtet ein agrarheute-User auf Facebook.

Ich würde mir wünschen, dass man sich mal auf eine Priorität festlegen würde: Tierschutz oder Umweltschutz", schreibt eine andere Userin. Der Zielkonflik müsse gelöst werden. Nur in Bezug auf den Umweltschutz ist ein vollklimatisierter Stall mit Spaltenböden, Zwangslüftung und Abluftreinigung die beste Wahl. In Sachen Tierwohl ist eine Haltung mit Außenklimareizen und eine teilweise Haltung auf Stroh gewünscht. Dies erhöht allerdings die Emissionen aus den Ställen.

 

Gutachten bestätigt: Entwicklung der Betriebe beeinträchtigt

Im Fall von Rudolf Aalderink behindert die aktuelle Gesetzgebung die betriebliche Entwicklung. „Wir würden gern unsere Schweinehaltung zukunftsfähig aufstellen, damit mein Sohn Fabian in einigen Jahren in den Betrieb mit einsteigen kann, doch im Moment ist das fraglich", sagt er.

So wie ihm geht es vielen Schweinehaltern - vor allem in den viehstarken Regionen in Nordwestdeutschland. Die Vereinigung des Emsländischen Landvolks hat daher ein Gutachten in Auftrag gegeben, das prüfen sollte, inwieweit sich Baugesetze und Tierwohlvorgaben gegenseitig behindert, wie agrarheute berichtete. Das Ergebnis: Das Baugesetzbuch verstößt gegen die in der Verfassung festgeschriebenen Interessen des Betreibers einer Tierhaltungsanlage. Damit greift es in die Eigentumsfreiheit und Berufsfreiheit der Landwirte ein.

Mit einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss also auch eine Anpassung des Bau- und Umweltrechts erfolgen - in diesem Punkt sind sich Rechtsberater und Schweinehalter einig.

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