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Österreich: Gesetz über Kastenstandsverbot in Kraft

am Dienstag, 13.03.2012 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Wien - Seit gestern ist die Haltung von Muttersauen im Kastenstand in Österreich verboten. Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist von 21 Jahren vor.

Das Thema hatte die Emotionen in der Alpenrepublik hochgekocht. Nach einer intensiven Tierschutzkampagne, in deren Verlauf es auch zu Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Besetzungen, Blockaden und spontanen Protesten bei öffentlichen Auftritten des Landwirtschaftsministers gekommen war, wurde zu Weihnachten 2011 letztendlich ein Kompromiss in der Frage der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen erzielt. Seit gestern ist diese Verordnung durch Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes gültig, unterschrieben vom österreichischen Tierschutzminister Stöger mit Zustimmung von Landwirtschaftsminister Berlakovich.

Wie lange dauert die kritische Lebensphase der Saugferkel?

Ab 2013 gilt für alle danach neugebauten, umgebauten oder erstmals in Betrieb genommenen Anlagen sowie für jene, die die Anforderungen ohne bauliche Maßnahmen einhalten können, dass Mutterschweine "für den Zeitraum des Deckens, jedoch höchstens für 10 Tage" in Kastenständen gehalten werden dürfen. Ab 2033 darf kein Betrieb seine Muttertiere während der fünf Wochen um Geburt und Säugen der Ferkel länger als "bis zum Ende der kritischen Lebensphase der Saugferkel" in Kastenständen halten. Eine ebenfalls in einer neu gegründete Fachstelle an der veterinärmedizinischen Uni Wien soll bis 2018 festlegen, wie lange diese kritische Lebensphase der Saugferkel dauert.
 
Dr. Martin Balluch von der Tierschutzorganisation VGT sieht den Kompromiss weiterhin kritisch. Deshalb will ihm die Landwirtschaftskammer Niederöstereich gerichtlich untersagen, dass er in Zukunft Tierschützer dazu anzustiftet, Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen die Landwirtschaftskammer durchzuführen.

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