Was kosten die verschiedenen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration? Welche Erfahrungen konnten bis jetzt mit Isofluran- und Injektonsnarkose, Impfung gegen Ebergeruch und Ebermast gesammelt werden?
Über diese Themen tauschten sich Praktiker, Tierärzte und Berater in Online-Seminaren der VzF aus. Die Veranstaltungen wurden im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) in den verschiedensten Bundesländern durch einige Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands Rind und Schwein e.V. (BRS) organisiert.
Wie hoch sind die Kosten der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration?
Besonders spannend war für die Praktiker die Auswertungen der VzF-Berater zur Ökonomie der einzelnen Kastrationsverfahren. Nach Berechnungen einer Studie des Thünen-Instituts ergibt sich für die Ebermast ein Vorteil von rund 8 Euro je Masteber. Hierbei sind jedoch mögliche Preisabzüge durch entsprechende Masken an den Schlachthöfen noch nicht berücksichtigt. Mit einem Vorteil von rund 5,50 Euro je Masteber ergibt sich in der Studie ein ähnliches Bild für Improvac-Eber. Auch hier sind mögliche Preisabzüge am Schlachthof noch nicht einkalkuliert.
Die Injektionsnarkose ist mit rund 5 Euro je Ferkel das teuerste Verfahren. Bei der Isoflurannarkose kommen auf die Landwirte Kosten in Höhe von 2,80 bis 3 Euro zu. Zusätzlich müssen sie die Kosten für die Sachkundeschulungen tragen.
Ökonomische Bewertung der Alternativen zur Ferkelkastration
Tierschutzaspekte bei den verschiedenen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration
Der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen berichtete über die Tierschutzaspekte und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arzneimittelrechts bei den verschiedenen Verfahren der betäubungslosen Ferkelkastration. Jedes Verfahren habe Vor- und Nachteile. Jeder Landwirt müsse letztlich mit seinen Handelspartnern gemeinsam für ein geeignetes Verfahren entscheiden.
Tierschutzrechtliche Aspekte bei der Ferkelkastration-Schweinegesundheitsdienst Niedersachsen
Vermarktung von Mastebern, Improvac-Tieren und Kastraten
Berater der VzF berichteten daran anschließend über die verschiedenen Vermarktungswege für Masteber, Improvactiere und Kastraten:
- Die Vermarktung von Mastebern ist aus aktueller Sicht möglich, wenn auch dies mit mehr Aufwand verbunden sei als die Vermarktung von kastrierten bezieungsweise weiblichen Tieren.
- Der Erlös für Masteber sei in der Regel geringer als für kastrierte oder weibliche Tiere. Für Eber gelte oft eine andere Abrechnungsmaske, die zu Abzügen bei diesen Tieren führe.
- Die Vermarktung von Improvac-Tieren sei derzeit hauptsächlich über Vermarktungsprogramme einzelner Lebensmitteleinzelhändler möglich. Solange sich der Lebensmitteleinzelhandel nicht klar zur Abnahme aller Produkte mit Fleisch von Improvac-Tieren bekenne und nicht nur Frischfleisch fordere, werde die Bereitschaft der Schlachthöfe verhalten bleiben, diese Tiere zu schlachten.
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