Der polnische Präsident Andrzej Duda unterzeichnete zum Jahreswechsel die Sondermaßnahme zur wirksamen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Die Maßnahme erleichtert unter anderem die sogenannte Sanitärjagd in Schutzgebieten und verschafft Jägern bis zu sechs Tagen bezahlten Sonderurlaub im Jahr, wenn sie diesen zur Bejagung von Wildschweinen nutzen. Teil des Pakets sind auch zusätzliche Kompetenzen für die Behörden bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie der Kontrolle und Sanktion von Unternehmen. Zudem werden mit dem Gesetz die rechtlichen Grundlagen zum Bau von Grenzsicherungsanlagen geschaffen, mit denen die Einwanderung von möglicherweise infizierten Tieren verhindert werden soll.
Neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest
Unterdessen wurden auch gegen Jahresende immer wieder neue ASP-Fälle in Polen gemeldet. Laut Angaben der obersten polnischen Veterinärbehörde wurden allein zwischen dem 20. und 24. Dezember 45 neue Ausbrüche der Seuche bei Wildschweinen bestätigt. Darunter sind auch Fälle in Gegenden im Norden und Osten Polens, die bislang als frei von der Seuche gegolten hatten. Zwischen Anfang Januar und Mitte Dezember 2017 wurden damit mehr als 700 Ausbrüche der Erkrankung bei Wild- und Hausschweinen in Polen verzeichnet.
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