Mit der Zulassung der Inhalationsnarkose mit Isofluran für die Ferkelkastration hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Verordnung auf den Weg gebracht, die es Landwirten erlauben soll, die Betäubung selbst durchzuführen. Dagegen regt sich insbesondere unter Tierärzten und ihren Berufsverbänden Protest, wie in der Tagesschau der ARD zu sehen war.
Verordnungsentwurf erlaubt sachkundigen Landwirten die Betäubung
Stein des Anstoßes ist ein vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegter „Referentenentwurf zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen". Demnach sollen Landwirte nach einer entsprechenden Schulung und Erteilung eines Sachkundenachweises durch die zuständige Behörde die Betäubung der Ferkel selbst durchführen dürfen.
Das BMEL hält die Narkose durch den Landwirt, die laut Tierschutzgesetz eigentlich dem Tierarzt vorbehalten ist, für vertretbar. Es seien standardisierte, relativ einfache Vorgänge. Zudem würden nicht genügend Tierärzte zur Verfügung stehen, um die Narkose mit Isofluran flächendeckend durchführen zu können. Da andere Alternativen wie die Jungebermast oder die Immunokastration insbesondere von der Wirtschaft als nicht flächendeckend angesehen werden, sei die Inhalationsnarkose mittels Isofluran ein Weg für solche Betriebe, die ihre Ferkel insbesondere aus Vermarktungsgründen weiter chirurgisch kastrieren wollen.
Veterinäre: Betäubung gehört in die Hände der Tierärzte
Für viele Tierärzte ist dieses Vorgehen unverantwortlich. Es gehöre eine Menge tiermedizinischer Sachverstand dazu, um etwa beurteilen zu können, ob ein Tier überhaupt belastbar und narkosefähig sei, sagt zum Beispiel die Tierärztin Inge Böhne aus der Nähe von Osnabrück in der ARD. Auch die Bundestierärztekammer spricht sich vehement dagegen aus, dass Nicht-Tierärzte die Narkose mit Isofluran durchführen dürfen. Kritik kommt auch seitens mehrerer Tierschutzorganisationen sowie der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die den Anwenderschutz als nicht ausreichend einschätzt. Isofluran wirkt unter anderem lebertoxisch.
Dessen ungeachtet soll der Verordnungsentwurf möglichst bis Ende Mai dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Eine Verabschiedung der Verordnung durch den Bundesrat könnte dann im Herbst 2019 erfolgen.