Aktuell führen Auditoren der Zertifizierungsstellen im Auftrag und auf Rechnung von QS zusätzliche Stichprobenaudits durch. "Stichprobenaudits sind seit 10 Jahren ein bewährtes Instrument unserer Kontrollsystematik. Ziel ist es zu überprüfen, ob die QS-Anforderungen auch zwischen den regelmäßigen Systemaudits eingehalten werden", so Dr. Alois Fenneker, verantwortlich für die Auditierung bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH. "Bei der Auswahl der Betriebe spielt es keine Rolle, aus welcher Stufe der Wertschöpfungskette der Betrieb stammt oder in welchem Land er liegt. Jeder QS-Systempartner muss täglich mit einer Kontrolle rechnen", so Fenneker.
Auditergebnisse erörtert der Auditor vor Ort gemeinsam mit dem jeweiligen Systempartner. Auffälligkeiten im Prozessablauf werden erfasst und Korrekturmaßnahmen vereinbart. Deren Umsetzung werde zeitnah kontrolliert. Bei groben Verstößen gegen die QS-Anforderungen erfolgt eine sogenannte K.O.-Bewertung. In der Konsequenz kann etwa ein Tierhalter umgehend seine Lieferberechtigung in das QS-System verlieren. Eine K.O.-Bewertung, also ein Nichtbestehen eines Audits aufgrund gravierender Mängel, führt zu einem Sanktionsverfahren. "Sanktionsstrafen sind für uns das letzte Mittel. Aber wir sind es allen QS-Systempartnern schuldig, eklatante Mängel zu identifizieren, und wenn nötig, auch einzelne Unternehmen aus dem System auszuschließen", so Fenneker.
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