Das Coronavirus und die Afrikanische Schweinepest (ASP) haben erhebliche Auswirkungen auf den Schweinemarkt. Noch immer schränkt Corona die Kapazitäten auf den Schlachthöfen ein. Gleichzeitig führen die Verbringungsverbote von Ferkeln und Mastschweinen in ASP-gefährdeten Gebieten zu Vermarktungsengpässen und Schweinestaus.
Für die unverschuldet höhere Besatzdichte in den Ställen gelten bei QS und der ITW jetzt Ausnahmeregelungen.
Schriftliche Begründung vorlegen
Kann ein Kontrolleur feststellen, dass der erhöhte Tierbesatz eindeutig aus der Corona- oder ASP-Krise resultiert, wird dies in der aktuellen Situation nicht negativ bewertet. QS- beziehungsweise ITW-Kriterien wie das Platzangebot oder das Verhältnis zwischen Tier- und Tränkeplätzen werden Ihnen nicht negativ angerechnet.
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH empfiehlt, für Kontrollen eine plausible und schriftliche Erklärung vorzuhalten.
Ebenfalls erlauben QS und die ITW für die Zeit der Ausnahmesituation, Schweine hilfsweise in kurzfristig angemieteten Ställen oder in Ersatzgebäuden unterzubringen. Dabei müssen die korrekte Versorgung der Tiere und der Tierschutz gewährleistet sein.
QS erinnert daran, die Tierbestände jetzt im besonderen Maße zu beobachten und gegebenenfalls mehr Maßnahmen einzuleiten, um die Tiere gesund zu halten.
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