Das Qualitätssicherung-System (QS) wertet am 1. August 2020 erneut alle Daten ihrer Monitoringprogramme aus. Das gilt für:
- den Therapieindex im Antibiotikamonitoring,
- die Kategorisierung im Salmonellenmonitoring,
- den Tiergesundheitsindex
- und die Erfassung der Schlachtbefunddaten bei Schweinen.
Die Indices helfen Landwirten, die für ihren Betrieb erfassten Daten zu bewerten und für das eigene Betriebsmanagement zu nutzen. Außerdem können die Landwirte sich mit anderen Berufskollegen vergleichen.
Verlust der Lieferberechtigung verhindern
Prüfen Sie deshalb jetzt nochmal, ob Sie alle notwendigen Daten übermittelt haben. Denn unvollständig erfasste Daten können zum Verlust der Lieferberechtigung führen. Wenn keine Salmonellenkategorie oder kein Therapieindex berechnet wird, darf der Tierhalter solange keine Tiere in das QS-System vermarkten, bis die fehlenden Daten ergänzt wurden.
Tierhalter sollten vor allem an die Abgabe der Nullmeldung beim Antibiotikamonitoring denken, dies wird häufig vergessen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.