Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Tierschutz

Ringelschwanz beim Schwein: Jetzt wird es ernst

Die Gesellschaft fordert den intakten Ringelschwanz. In der Praxis ist diese Forderung nicht so leicht umzusetzen.
am Samstag, 09.09.2023 - 05:00

Es ist verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schäden oder Leiden zuzufügen. Darunter fällt auch das Kupieren der Schwänze beim Schwein. Bislang gibt es Ausnahmen, aber wie lange noch?

Derzeit ist es auch in Deutschland in vielen schweinehaltenden Betrieben noch gängige Praxis, den Ringelschwanz zu kupieren. Nach dem deutschen Tierschutzgesetzt ist dieser nicht kurative Eingriff eigentlich schon lange verboten.

Schweinehalter dürfen die Langschwänze nur unter bestimmten Bedingungen mit Ausnahme kürzen.

Teures Ziel: Der intakte Ringelschwanz

In letzter Zeit mehren sich allerdings die Anzeichen, dass die Bedingungen für die Ausnahme – dem Kupieren der Ringelschwänze – verschärft und stärker kontrolliert werden könnten. Gleichzeitig weist eine niederländische Untersuchung auf die enorm steigenden Kosten hin, sollten Schweinehalter nur noch Tiere mit Langschwanz halten dürfen.

Wie die aktuelle Lage aussieht, was Sie als Schweinehalter nun tun können und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, lesen Sie im ausführlichen Fachartikel.

Digitale Ausgabe agrarheute

Dies war eine stark verkürzte Zusammenfassung des Originalbeitrags.
Lesen Sie jetzt den ausführlichen Fachartikel und testen Sie unverbindlich die digitale Ausgabe agrarheute Schwein.

Wenn Sie bereits ein digitales Abo haben, geht es hier entlang.