Derzeit ist es auch in Deutschland in vielen schweinehaltenden Betrieben noch gängige Praxis, den Ringelschwanz zu kupieren. Nach dem deutschen Tierschutzgesetzt ist dieser nicht kurative Eingriff eigentlich schon lange verboten.
Schweinehalter dürfen die Langschwänze nur unter bestimmten Bedingungen mit Ausnahme kürzen.
Teures Ziel: Der intakte Ringelschwanz
In letzter Zeit mehren sich allerdings die Anzeichen, dass die Bedingungen für die Ausnahme – dem Kupieren der Ringelschwänze – verschärft und stärker kontrolliert werden könnten. Gleichzeitig weist eine niederländische Untersuchung auf die enorm steigenden Kosten hin, sollten Schweinehalter nur noch Tiere mit Langschwanz halten dürfen.
Wie die aktuelle Lage aussieht, was Sie als Schweinehalter nun tun können und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, lesen Sie im ausführlichen Fachartikel.
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