Laut Aeikens gebe es Hinweise dafür, dass
Ferkel getötet werden, obwohl sie lebensfähig sind: "Auch das ist ein klarer Rechtsbruch, den wir nicht hinnehmen werden."
Die zuständigen kommunalen Behörden sollen ihre Kontroll-Ergebnisse dokumentieren und die Unterlagen der Tierhalter auf Plausibilität überprüfen. Bei Hinweisen auf Verstöße müssen stichprobenartig verdächtige Tierkörper am Landesamt für Verbraucherschutz untersucht werden.
Der
Erlass stellt nach Angaben des Ministeriums klar, dass Ferkel nur getötet werden dürfen, wenn sie organische Fehlentwicklungen aufweisen oder an schweren Erkrankungen leiden, die keine Chance auf Heilung haben. Eine Tötung der Tiere aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, etwa weil sie überzählig sind, werde nicht gebilligt. Aeikens kritisierte: "Das scheint manchen Tierhaltern nicht klar zu sein oder sie setzen sich bewusst darüber hinweg." Personen, die täglich nicht lebensfähige Ferkel töteten, müssten über besondere Sachkunde verfügen.
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