In Niedersachsen gilt nun folgende Regelung:
- eine Größe von 0,6 m²,
- eine Breite von 60 cm und eine Länge von 100 cm sowie
- einen Perforationsgrad von höchstens 10 Prozent aufweist.
Diese Teilfläche mit einer Länge von 100 cm soll innerhalb der Liegefläche so platziert sein, dass die Schulter der Jungsau bzw. Sau und ein Teil des Gesäuges der Tiere auf dieser Teilfläche zu liegen kommen.
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