Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Mast

Schlachtschweinevermarktung: Alle Faktoren im Blick behalten

am Dienstag, 26.03.2013 - 06:29 (Jetzt kommentieren)

Oldenburg - Viel Diskussionsstoff bieten die neuen Abrechnungskonditionen für Schlachtschweine. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften empfiehlt Landwirten, nicht nur auf den Basispreis zu achten.

Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften (VEZG) empfiehlt Schweinemästern, bei der Vermarktung ihrer Tiere nicht nur auf einen hohen Basispreis zu achten, sondern die gesamten Abrechnungskonditionen eines Schlachtbetriebes oder Händlers im Auge zu behalten.
 
Die Gestaltung der Abrechnungsbedingungen für Schlachtschweine ist seit Jahresbeginn auf Seiten der Erzeuger stark in die Kritik geraten. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wirft mehreren Schlachthöfen vor, die Masken bei der FOM-Klassifizierung einseitig zuungunsten der Mäster verschlechtert zu haben. Nach ISN-Angaben betrifft dies unter anderem Tönnies, Danish Crown und seit dem 11. März auch Vion.
  • Nimmt Danish Crown die neue Maskenabrechnung zurück? (23. März) ...

Basispreis und maskenbedingte Abzüge berücksichtigen

Wie die Organisation mitteilt, bezieht sich die von ihr jeden Freitag veröffentliche Leitnotierung für Schlachtschweine, der sogenannte VEZG-Preis, auf zwei ganz bestimmte Abrechnungsmasken, die für die Klassifizierung mit dem Fat-O-Meater (FOM) oder dem Auto-FOM-Gerät definiert sind. Diese Referenzmasken sind auf der Homepage der Vereinigung (www.vezg.de) veröffentlicht.
  • VEZG-Schweinepreis bleibt unverändert (22. März) ...
Bei einem sauberen Vermarktungsvergleich unter Schweinemästern sollte deshalb nicht allein der erzielte Basispreises einschließlich Zuschlägen, sondern unbedingt auch die maskenbedingten Abzüge berücksichtigt werden, betonte die Dachorganisation der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch. Die Vereinigung wies darauf hin, dass sich die eigenen Referenzmasken vielfach von anderen zur Anwendung gelangenden Abrechnungsformen positiv abhöben, so dass sich augenscheinliche Aufschläge auf den VEZG-Preis bei schlechteren sonstigen Bezahlkonditionen schnell relativieren könnten.

ISN: Abzug bis zu 17 Euro je Schwein

Konkret geht bei der Kritik an der neuen Abrechnungspraxis darum, dass FOM-Schweine mit zusätzlichen Abzügen bestraft werden, wenn sie bei der parallel laufenden Klassifizierung nach Auto-FOM weniger als 0,95 Indexpunkte erzielen.
 
Durch die Vermischung beider Bezahlsysteme werde den Schweinehaltern praktisch die Wahlmöglichkeit für ihre Wunschklassifizierung genommen, kritisiert die ISN. Nach ihren Berechnungen kann der Abzug bis zu 17 Euro je Schwein betragen, der zusätzlich zu den sonstigen Abschlägen für Gewichtsabweichungen oder Muskelfleischanteil vorgenommen wird. Der Erlös könne so unter demjenigen einer Altsau liegen, was mit dem wahren Handelswert des Schweins nichts mehr zu tun habe, bemängelt die Interessenvertretung.
  • Verbände kritisieren Hauspreispolitik der Schlachtkonzerne (8. Januar) ...
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Maskenänderungen zu Lasten der Bauern und stellt in seiner "BauernInfo Schwein" vom 15. März fest, dass sich die Abzüge bei den betroffenen Partien durchschnittlich auf zwei Euro je Schwein belaufen würden.

Österreich senkt Leitnotierung wegen deutscher Abrechnungsmodalität

Mittlerweile haben die Maskenanpassungen auch das benachbarte Ausland erreicht: In Österreich wurde die Leitnotierung für Schlachtschweine am 15. März um zwei Cent je Kilogramm Schlachtgewicht nach unten korrigiert. Dies wurde laut Verband der landwirtschaftlichen Veredlungsproduzenten in Öberösterreich (VLV) auch damit begründet, dass es durch Preismaskenänderungen in Deutschland zu einer versteckten Preisrücknahme gekommen sei.  

BigDutchman: Ein Blick in den Schweinestall der Zukunft

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...