Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hatte daraufhin eine Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums gefordert. Wie jetzt aus dem Ministerium zu hören ist, werde es keine Änderung der rechtlichen Situation geben. Es gehe aber um die Interpretation, berichtet die ISN. Vielmehr müsse man erst einmal abklären, wie die Äußerungen einzelner Kommissionsvertreter zu verstehen seien. Anschließend könne man sich mit den Ländern verständigen, ob es Handlungsbedarf gebe.
Es geht also darum, wie die EU-Richtlinie auf Bundes- und Landesebene zukünftig interpretiert werden soll. Zumindest vorerst ändert sich also in Deutschland nichts.
- Was der Antwort des Landwirtschaftsministeriums vorausgegangen ist, können Sie hier nachlesen (agarheute.com vom 13. Juni) ...
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