Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute nach mehrtägiger mündlicher Verhandlung die Klage von "Schweine-Baron" Adrianus Straathof, mit der sich der Kläger gegen das vom Landkreis Jerichower Land gegen ihn erlassene Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen gewandt hat, abgewiesen.
Das Gericht ist in seiner Urteilsbegründung zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden ist. Die Schwere und die Vielzahl der festgestellten Verstöße habe keine positive Prognose für die Zukunft ermöglicht.
'Kranke Tiere nicht ausreichend versorgt'
Wie es in der Begründung der Kammer weiter heißt, seien kranke Tiere nicht ausreichend versorgt worden mit der Folge zahlreicher unzureichend oder gar nicht behandelter Verletzungen und Erkrankungen. Diese seien im Wesentlichen durch tierschutzwidrige Haltungsbedingungen verursacht worden.
Zudem - so die weitere Begründung der Kammer - seien
- überlange, gesetzlich nicht zugelassene Verweildauern in Kastenständen,
- zu schmale und zu kurze Kastenstände für Sauen und
- ein tierschutzwidriger Umgang mit überzähligen Ferkeln und sog. Kümmerern festgestellt worden.
Eine tierärztliche Krankenbehandlung solcher Ferkel habe es nicht gegeben, sondern eine Anweisung durch den Kläger, Tiere, die binnen einer Woche in der "Krankenbucht" nicht gesundeten, zu töten.
Straathof als 'verantwortlicher Tierhalter'
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Kläger als verantwortlicher Tierhalter anzusehen sei. Der Landkreis sei zutreffend davon auszugehen, dass die sich aus Art. 12 und 14 GG (Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie) ergebenden Grundrechte des Klägers hinter den Interessen des Tierschutzes (Art. 20a GG) zurücktreten müssten. Die Berufung gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen.
Wie die Richter weiter erklärten, gehe es in dem Verfahren nicht um die grundsätzliche Bewertung der Massentierhaltung, sondern um einen Einzelfall tierschutzwidriger Haltung, wenngleich diese Entscheidung für den Kläger bundesweite Geltung habe. Straathof kann gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt stellen.
Das mündliche Verfahren wurden in der letzten Woche nach zwei Tagen auf den heutigen Montag verschoben.
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