Nach wie vor ist das Land Berlin der Meinung, dass die Schweinehaltung in Deutschland nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Daran habe auch die Entscheidung des Bundesrats Anfang Juli über die Siebte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nichts geändert. Deshalb hält das Land an dem Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fest.
Laut des Senators für Verbraucherschutz, Dr. Dirk Behrendt (Grüne), seien zum Beispiel die Übergangsfristen zu lang. Ziel bleibe das Überwinden des existierenden Schweinesystems.
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