Schweinehalter sollen die Tierhalterversicherung bis zum 14. Januar an die zuständige Behörde senden. Wer keinen Dritten zur Eingabe der Belege für Antibiotikaabgaben und -anwendungen beauftragt hat, muss diese Daten bis zum 14. Januar selbst eingeben, meldet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN). Alternativ kann das für die Datenbank der QS Qualität und Sicherheit GmbH der Bestandstierarzt übernehmen und QS beauftragen, diese Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen.
Das sollten Sie im Januar melden
- Bis zum 15. Januar müssen Tierhalter der zuständigen Behörde die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine für das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) melden.
- Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, bis zum 17. Januar die zuständige Tierseuchenkasse über ihren Tierbestand am Stichtag 3. Januar zu informieren.
Tiertransport: Das ist neu
Wie ISN weiter berichtet, darf ab dem 1. Januar Fleisch von QS-Tieren nur noch dann als QS-Ware vermarktet werden, wenn die Lebendtiere durch einen QS-geprüften Tiertransporteur am Schlachthof angeliefert werden. Landwirte, Vermarkter und Schlachthöfe sollten sich deshalb frühzeitig mit ihrem Lieferanten abstimmen, dass nur zertifizierte Tiertransporteure beim Transport von QS-Tieren zum Einsatz kommen. Aktuell sind laut QS gut 1.600 gewerbliche Tiertransporteure aus Deutschland und 291 aus dem Ausland lieferberechtigt.
Das gilt es ab 2016 noch zu beachten
Außerdem sind ISN zufolge Mitteilungen an die Antibiotikadatenbank und für das Antibiotikamonitoring über den Tierbestand und die Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2015 in der HI-Tier-Datenbank erforderlich.
Mit Blick auf die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern macht ISN Landwirte auf die am 31. Dezember ausgelaufene Übergangsfrist für Prallteller aufmerksam.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.