Das Land Berlin will einen Normenkontrollantrag stellen um die Haltung von Schweinen auf „minimalstem Raum" zu überprüfen. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbunds, Thomas Schröder, begrüßte die Entscheidung. „Es ist gut, die aus unserer Sicht unzureichenden ordnungsrechtlichen Vorschriften für die Haltung von Schweinen im Grundsatz prüfen zu lassen", sagte Thomas Schröder. Nach seiner Meinung haben die Bundesregierung und der Bundestag es bisher verpasst, den Weg für eine zukunftsfähige, mit Tier- und Umweltschutz und den gesellschaftlichen Ansprüchen vereinbare konventionelle Schweinehaltung zu ebnen.
Nach Aussage des Verbandspräsidenten müsse das Gericht lösen, was die Politik nicht löst. „Solange das Verfahren läuft und bis Klarheit entsteht, wäre die Bundesregierung gut beraten, einen „Stand-Still“ im Stallbau für Schweine zu verhängen, damit keine weiteren tierschutzwidrigen Bauten entstehen, die dann jahrzehntelangen Bestandsschutz haben“, so Schröder.
Berlin hält Anforderungen an Schweinehaltung für verfassungswidrig
Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt informierte gestern (09.01.19) in einer Pressekonferenz über den anstehenden Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung. Seiner Auffassung nach sind zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft verfassungswidrig.
Der Antrag solle in den kommenden Tagen beim Bundesverassungsgericht eingereicht werden. Dieser richte sich gegen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Unter anderem gehe es um die vorgegebenen Mindestflächen bei der Schweinehaltung. Diese Mindestflächen seien nach Auffassung des Landes Berlin zu gering, erklärte Behrendt. Konkret richte sich der Normenkontrollantrag gegen die in den Paragrafen 28, 29 und 30 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgeführten Mindestanforderungen an das Halten von Schweinen.
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