Nur bestimmte Anlagen betroffen
Bestandsanlagen nur bedingt betroffen
- Schleswig-Holstein: Filterpflicht rückt näher (13. Juni) ...
- Schleswig-Holstein plant Filterpflicht für große Ställe (25. Februar) ...
Kiel - Ab dem heutigen Dienstag gilt für große Schweinehaltungsanlagen in Schleswig-Holstein eine Filterpflicht. Sie betrifft Betriebe ab 2.000 Mastschweinen-, 750 Sauen- oder 6.000 Ferkelplätzen.
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