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Tierseuchenprophylaxe

So werden Sie ASP-Statusbetrieb

Desinfektion-Arbeitsschuhe-ASP-Statusbetrieb
am Montag, 26.10.2020 - 11:25 (Jetzt kommentieren)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Deutschland ausgebrochen. Betriebe in Restriktionszonen müssen hohe Hürden überwinden, um Schweine vermarkten zu können.
Tierärztin Inge Böhne erläutert, wie der ASP-Status Betrieben helfen kann und wie Schweinehalter diesen erlangen.

Laut der Fachtierärztin für Schweine, Inge Böhne, hat Deutschland ein Früherkennungsprogramm für die Afrikanische Schweinepest (ASP) entwickelt. Das Programm akzeptiert auch die EU. Umgesetzt werden muss es von der jeweiligen örtlichen Veterinärbehörde.

Um als Landwirt eine konkrete Auskunft zu erhalten, wie man in seinem Bundesland und Landkreis den ASP-Status erlangen kann, sollte man seinen Hoftierarzt beauftragen, mit der zuständigen örtlichen Veterinärbehörde Rücksprache zu halten.

Es verschafft Schweinehaltern im Vorfeld mehr Sicherheit: Im Falle eines ASP-Ausbruchs haben teilnehmende Betriebe, die sich im gefährdeten Gebiet befinden, die Möglichkeit – stets unter zwingender Einbeziehung der zuständigen Behörden vor Ort –, sich die Transporte zum Züchter, Mäster oder Schlachthof zu erleichtern. Dazu müssen sie im Vorfeld an umfangreichen Monitoringmaßnahmen teilnehmen.

Für wen ist der ASP-Status sinnvoll?

Das Erlangen des Status ist für Betriebe von Vorteil, die häufig und auch überregional Schweine transportieren. Verbringt zum Beispiel ein Ferkelerzeuger Schweine zur weiteren Mast nur innerhalb eines gefährdeten Gebiets, müssen sie laut Inge Böhne nur klinisch untersucht werden; eine Blutprobe entfällt.

Anders verhält es sich für Betriebe, die Schweine an Schlachthöfe vermarkten. Diese Tiere sind vor dem Transport – und zwar unabhängig, ob innerhalb des gefährdeten Gebiets oder aus dem gefährdeten Gebiet hinaus – stichprobenartig mittels Blutproben (maximal 59) auf die Abwesenheit des ASP-Virus zu untersuchen.

Warnsystem zur Früherkennung

Die ASP-Statusbetriebe dienen auch dazu, die Früherkennung in der Hausschweinepopulation zu intensivieren, wenn es in der Wildschweinpopulation zu ASP-Fällen kommt.

Schweinehalter außerhalb gefährdeter Gebiete können so freiwillig zu „Friedenszeiten“ einen Eintrag der ASP in die Hausschweinepopulation abklären beziehungsweise ausschließen.

Diese Untersuchungen können bei einem Ausbruch der ASP im Wildbestand von der zuständigen Behörde zur Genehmigung des sogenannten Status berücksichtigt werden.

Biosicherheit ist oberstes Gebot

Um den Status zu erlangen müssen in Niedersachsen unter anderem folgende Schritte befolgt werden:

  • Betriebsbesuch durch Amtstierarzt oder amtlich beauftragten Tierarzt mit klinischer Untersuchung nach Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).
  • Kontrolle der Biosicherheit nach SchHaltHygV.
  • Zusätzlich mindestens Beprobung und Untersuchung auf ASP der ersten beiden über 60 Tage alten verendeten Hausschweine pro Kalenderwoche und Produktionseinheit.

Dieses ist ein Auszug aus den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen für den ASP-Status:

  • Futtermittel und Materialien, die mit den im Betrieb gehaltenen Schweinen in Berührung kommen können, müssen wildschweinsicher gelagert werden.
  • Es müssen angemessene Desinfektionsmaßnahmen insbesondere für das ­Betreten und Verlassen des Betriebs und der Ställe vorhanden sein.
  • Es müssen notwendige Entwesungsmaßnahmen im Betrieb durchgeführt ­werden.
  • Betriebsangehörige Personen, die mit Wildschweinen in Kontakt kommen, ­müssen angemessene Hygienemaßnahmen einhalten.
  • Teile von erlegten oder verendeten Wildschweinen sowie Material oder Ausrüstung, die mit dem ASP-Virus kontaminiert sein könnten, dürfen nicht in einen Schweinehaltungsbetrieb verbracht werden.

ASP-Status für mehr Biosicherheit

Der ASP-Status ist äußerst sinnvoll, wenn der Betrieb plötzlich im gefährdeten Gebiet liegt. Er ist wie eine Feuerversicherung, die man zwar bezahlt, von der man aber hofft, sie nie zu brauchen. Befindet sich der Schweinebestand außerhalb der Restriktionszone, ist die Teilnahme zwar interessant, aktuell jedoch ohne weitere Relevanz.

Weitere Früherkennungsmaßnahmen wie Ausschlussuntersuchungen nach SchwHaltHygVO sind nach wie vor verpflichtend. Auch Tiere, die seziert werden, sind im Rahmen der Ausschlussdiagnostik auf Schweinepest zu untersuchen.

Ein weiteres Argument für den ASP-Status ist die intensive Überprüfung der  betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen. Eine gut funktionierende externe Bio­sicherheit schützt den Betrieb auch vor dem Neueintrag von anderen ansteckenden Tierkrankheiten.

Das Geschehen rund um die ASP ist derzeit extrem variabel. An den ASP-Status interessierte Schweinehalter sollten sich unbedingt an die für sie zuständige Behörden vor Ort wenden.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in agrarheute Schwein November 2020.

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