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Arzneimittelrecht

So führen Sie Ihre Stallapotheke richtig

Kühlschrank mit Medikamenten
am Freitag, 01.03.2019 - 07:00

Der Einsatz von Arzneimitteln ist rechtlich streng geregelt und verlangt auch vom Schweinehalter solide Fachkenntnis. Dazu zählt der richtige Umgang mit der Stallapotheke.

Der Arzneimitteleinsatz gehört neben der Biosicherheit und der Immunprophylaxe zu den wichtigsten Säulen für den Erhalt der Tiergesundheit. Dabei konnte speziell der Einsatz von Antibiotika in den letzten Jahren infolge verbesserter Haltung und Fütterung stark reduziert werden. Fakt ist aber, dass der Umgang mit Arzneimitteln und Impfstoffen an die Landwirte hohe Anforderungen stellt.

Medikamente dürfen nicht „auf Vorrat" abgegeben werden

In der täglichen Praxis ist der Tierarzt in Gesundheitsfragen der erste Ansprechpartner für den Landwirt. Nur er kann nach entsprechender Untersuchung der Tiere eine Diagnose stellen und die Behandlung einleiten. Wichtig zu wissen ist, dass Arzneimittel nur in den Mengen vom Tierarzt an den Landwirt abgegeben werden dürfen, die dem vorgegebenen Behandlungsziel entsprechen. Antibiotika dürfen dabei nur im Rahmen der „7-Tage-Regel" (mit Ausnahme der Mittel, bei denen eine längere Behandlungsdauer ausgewiesen ist) und sonstige Präparte nur im Rahmen der „31-Tage-Regel" abgegeben werden.

Ganz wichtig: Die Tierhalter sind verpflichtet, über den Erwerb und den Einsatz apotheken- und verschreibungspflichtiger Arzneimittel unverzüglich Nachweis zu führen. Dieser ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Das gilt auch für Homöopathika. Und eine „Abgabe auf Vorrat" und eine Behandlung ohne tierärztliche Untersuchung und und Anweisung ist nicht erlaubt!

Arzneimittel fachgerecht in Stallapotheke lagern

Mit der Übergabe der Arzneimittel und Impfstoffe muss der Landwirt gewährleisten, dass diese sorgfältig aufbewahrt werden. Hierfür ist bei Tierhaltern der Begriff der sogenannten Stallapotheke gebräuchlich. Für die sachgemäße Lagerung sollte ein verschließbarer Raum dienen, um Umbefugten den Zutritt zu verwehren. Tierarzneimittel und Impfstoffe müssen bei der vom Hersteller empfohlenen Temperatur aufbewahrt werden, eine Reihe davon im Kühlschrank zwischen 2 bis 8 °C. Wichtig ist, dass die geforderten Temperaturen nicht über- oder unterschritten werden. Dieser Kühlschrank darf zudem nicht für andere Zwecke, also keineswegs für Lebensmittel und Getränke, verwendet werden.

Was im Umgang mit Tierarzneimitteln weiter zu beachten ist und welche Rolle dabei das Dispensierrecht für Tierärzte und die neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung spielen, lesen sie ausführlich im Beitrag „Mit dem Tierarzt Hand in Hand" in agrarheute Schwein, Juni 2018.

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