Nun kommt endlich Bewegung in die Angelegenheit:
- die Spaltenweite für z.B. den Mastbereich nur punktuell über 18 mm liegt und
- gleichzeitig keine Verletzungsgefahren für die Tiere einhergehen.
Im Klartext heißt das:
Schnell Klarheit schaffen
ISN: Kein Tierschutz nach Zollstock
Bundeseinheitliche Sprachregelung gefunden
- Folgende Schlitzweiten gelten ab dem 1. Januar 2012
Saugferkel | 11 mm |
Absatzferkel | 14 mm |
Zuchtläufer/Mastschweine | 18 mm |
Jungsauen/Sauen/Eber | 20 mm |
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