Die neue Düngeverordnung (DüV), die bereits seit dem 1. Mai 2020 gilt, hat die Vorgängerversion noch einmal deutlich verschärft. Eine Änderung des Düngegesetzes wird derzeit bereits erarbeitet. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Düngung gelten weiterhin die Obergrenze von 170 kg Stickstoff (N) pro ha. Zudem muss jeder Betrieb in Zukunft eine betriebsindividuelle Stoffstrombilanz vorlegen.
Das Ermitteln des Nährstoffanfalls erfolgt in vielen Bundesländern anhand von Standardwerten aus der Anlage 1 der DüV. Kann ein Betrieb allerdings nachweisen, dass die ausgebrachte Stickstoffmenge von den vorgelegten Werten abweicht, beispielsweise durch besondere Haltungs- und Fütterungsverfahren, können Betriebsleiter andere Werte nutzen.
Neues Tool berechnet Nährstoff In- und Output der Futtermittel
Grundsätzlich richtet sich das Tool an jeden Ferkelerzeuger- und Mastbetrieb, der Stickstoff (N) und Phosphor (P) anhand aktueller Futtermitteldeklarationen buchen kann.
Folgende Daten fließen in die Berechnung mit in die Berechnung ein:
- Nährstoffaufnahme= verbrauchte Futtermengen x Nährstoffgehalte im Futter
- Ansatz im Zuwachs= Zuwachs an Lebendmasse in kg x Gehalt im Zuwachs (zum Beispiel 25,6g N/kg, 5,1g P/kg bei Schweinen)
- Nährstoffabgabe im Produkt (Zuwachs) x Gehalt im Produkt
- Angabe der Nährstoffausscheidung (N und P)
Das neue Modul NP-Stallbilanz in der Info-Datenbank erzeugerring.info berechnet den Nährstoff In- und Output anhand der Stickstoff- (N) und Phosphorwerte (P) im Futtermittel. Die Datenbank weist anschließend gebuchte Phosphor- und Rohproteinwerte aus und berechnet daraus die ausgeschiedenen N- und P- Werte je kg Zuwachs.
Berechnung anhand von DLG- Werten
Um die Werte am Ende besser vergleichen zu können, wird anhand von DLG- Vergleichswerten das betriebliche Leistungsniveau auf Basis der Tageszunahmen und Wurfgröße berechnet und neben die gebuchten Werte gestellt.
So erkennt der Betriebsleiter schnell, ob er mit der Buchung anhand der aktuellen Futterwerte oder mit den geschätzten Werten besser dasteht.
Laut BRS lässt sich der Stickstoffausstoß über die Gülle durch eine stark nährstoffreduzierte Fütterung deutlich reduzieren, ohne dass es zu Leistungseinbußen kommt. Die ersten Ergebnisse belegen das.
Die Differenz zu DLG- Werten betrug nach Angaben des BRS zwischen 0,5 und 1,5 kg N je Mastplatz. Für einen Mastbetrieb mit 1.500 Mastschweinen und 3,5 Umtrieben würde dies eine positive N-Bilanz von rund 2.625 kg N oder 15 ha nachzuweisender Fläche pro Jahr für die N- Düngung bedeuten.
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