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Straathof gibt Geschäftsleitung ab

am Freitag, 19.12.2014 - 10:55 (Jetzt kommentieren)

Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde Adrianus Straathof gegen das Berufsverbot abgewiesen hat, tritt der Schweineproduzent als Geschäftsführer zurück. Somit können die Betriebe ungehindert weiterproduzieren.

"Ich werde die Geschäftsführung der Gesellschaften bis zu einer Entscheidung des Gerichts in andere Hände legen", erklärte Adrianus Straathof in einer Pressemitteilung. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte zunächst einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der niederländische Unternehmer gegen das erlassene Tierhalteverbot vorgehen wollte. Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil und den sofortigen Vollzug des Verbots bestätigt. Als Grund führte das Gericht an, dass Straathof die Möglichkeit habe, die Rechtsgeschäfte abzugeben.
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Straathof weist Vorwürfe von sich

Straathof sieht sich im Unrecht und erklärte: "Wir möchten die Anlagen in Sachsen-Anhalt wie an unseren anderen Standorten zur Zufriedenheit der Behörden betreiben und haben dafür in der Vergangenheit viel getan", erklärte Adrianus Straathof. Dagegen steht die Aussage des Landratsamts und des Agrarministeriums, dass bereits seit mehr als fünf Jahren Missstände in einigen Produktionsbetrieben bestehen. Zwangsgelder und andere Sanktionsmechanismen hätten keine Erfolge gebracht, sagte der Landrat Steffen Burchhardt.
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