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Straathof: Landkreis prüft weitere Schritte

am Mittwoch, 17.12.2014 - 12:30 (Jetzt kommentieren)

Während die Beschwerde von Adrianus Straathof in die zweite Instanz geht, werden immer mehr Details der enormen Haltungsmängel bekannt. Der Landkreis prüft nun weitere rechtliche Schritte und den Erlass höheren Bußgelds.

Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg das Berufsverbot des niederländischen Schweinehalters Adrianus Straathof bestätigte, geht der Fall nun in die zweite Instanz. Aber ob der Unternehmer mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Erfolg hat, scheint unwahrscheinlich. Die Hinweise auf erhebliche Mängel bei der Haltung mehren sich. Auch Landrat Steffen Burchhardt zeigt sich optimistisch. Man prüfe nun, ob das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro eingetrieben werden oder sogar erhöht werden könne.
 
Zudem werde nun auch gegen eine GmbH von Straathof ein Verfahren mit dem Ziel eines Tierhaltungsverbots geführt. Man könne sowohl gegen die Person als auch gegen Unternehmen vorgehen, sagte ein Sprecher des Landkreises dazu.
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Vorwurf: Straathof lieferte schwer kranke Schweine

Indes berichtet die ARD im "Report Mainz", dass im Spanferkelschlachthof Beck in Kupferzell laut Aussage des Geschäftsführers in den Jahren 2013 und 2014 mehrfach schwer kranke, nicht transportfähige Ferkel angeliefert worden. Sie stammten aus verschiedenen Betrieben der Straathof Holding (z.B. Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Schweinezucht Fahrbinde GmbH, GLAVA GmbH). Der ARD-Redaktion liegt laut eigenen Aussagen amtliche Bilder und das Protokoll einer Stichpunktkontrolle in der Ferkelzuchtanlage der GLAVA GmbH in Gladau vor. Daraus gehe hervor, dass bei einer Tierschutzkontrolle durch Veterinäre 413 Fälle von Verletzungen und Erkrankungen vorgefunden wurden. Darunter seien 149 Fälle von Hoden-, Nabel- und Leistenbrüchen und 40 Fälle von Gliedmaßen-Verletzungen. Außerdem hätten viele Tiere an einer bakteriellen Hautkrankheit gelitten. In 258 Stallbuchten sei zudem Ferkelruß festgestellt worden.
 

Sanktionen brachten keine Erfolge

In dem ARD-Bericht erklärt Landrat Burchhardt: "Letzten Endes haben wir über fünf Jahre aufgezeigt, dass dort starke Verstöße auch gegen Tierhaltungsgesetze begangen werden und sich im Laufe der Jahre aber kaum etwas verändert hat. Wir haben bei den Kontrollen immer dieselben, teilweise aber auch neue Verstöße feststellen müssen und Zwangsgelder und andere Sanktionsmechanismen haben bisher keinen Erfolg gebracht." Landwirtschaftsminister Hermann Aeikens verteidigt die Maßnahme eines Berufsverbots, das mit der Landesbehörde abgestimmt gewesen sei. Es sei die letzte Möglichkeit gewesen, nachdem Sanktionen keine Erfolge brachte.
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