Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg das Berufsverbot des niederländischen Schweinehalters Adrianus
Straathof bestätigte, geht der Fall nun in die zweite Instanz. Aber ob der Unternehmer mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Erfolg hat, scheint unwahrscheinlich. Die Hinweise auf erhebliche Mängel bei der Haltung mehren sich. Auch Landrat Steffen Burchhardt zeigt sich optimistisch. Man prüfe nun, ob das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro eingetrieben werden oder sogar erhöht werden könne.
Zudem werde nun auch gegen eine GmbH von Straathof ein Verfahren mit dem Ziel eines Tierhaltungsverbots geführt. Man könne sowohl gegen die Person als auch gegen Unternehmen vorgehen, sagte ein Sprecher des Landkreises dazu.
- Eilantrag abgelehnt: Straathof weiter gesperrt (16. Dezember) ...
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