Unmittelbar nach Bekanntwerden des behördlichen Tierhaltungsverbots gegen Adrianus Straathof hatte die
QS Qualität und Sicherheit GmbH sämtliche Unternehmen gesperrt, in denen Adrianus Straathof als Geschäftsführer Verantwortung für die Haltung der Tiere trägt.
Die Wiedererteilung der Lieferberechtigung hatte QS unter den Vorbehalt der Ergreifung geeigneter organisatorischer Maßnahmen und der Beseitigung aller tierschutzwidrigen Zustände gestellt. Eine Sperrung der Betriebe wurde seitens der Behörden nicht veranlasst. Die Straathof Unternehmensgruppe hat die von QS geforderten Maßnahmen zur Umsetzung des Tierhaltungsverbots ergriffen und mit der Vorlage geeigneter Dokumente nachgewiesen.
- Straathof gibt Geschäftsleitung ab (19. Dezember) ...
- Straathof: Landkreis prüft weitere Schritte (17. Dezbember) ...
- Eilantrag abgelehnt: Straathof weiter gesperrt (16. Dezember) ...
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