Auf EU-Ebene sind neue Vorschriften erarbeitet worden, die künftig den Einsatz der "besten verfügbaren Technik" (BVT) bei Ställen regeln. Wie das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt (Ausgabe 42/2015) schreibt, sind in Deutschland davon Anlagen betroffen, die eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erfordern. Die neuen Regeln zur Emissionsminderung sollen nicht nur für neue Tierhaltungsanlagen gelten, sondern auch für bereits bestehende Betriebe mit über
- 2.000 Mastschweinen,
- 750 Sauenplätzen und
- 40.000 Plätzen für Geflügel.
Neubauten müssen die technischen Anforderungen grundätzlich ab Inbetriebnahme erfüllen, bestehende Ställe müssen innerhalb von vier Jahren auf die neuen BVT-Vorgaben umgerüstet werden. Völlig neu eingeführt wird die regelmäßige Überwachung der Betriebe. Die Ställe sind mindestens alle drei Jahre einer systematischen Anlagenüberwachung zu unterziehen.
Abluftreinigungsanlagen werden in der intensiven Schweine- und Geflügelhaltung vom EU-Recht her auch künftig nicht generell vorgeschrieben. Stattdessen wird die Abluftreinigung nur als eines von mehreren möglichen Verfahren zur Verminderung des Ammoniakgehaltes der Stallabluft zur Auswahl gestellt. Eine Expertengruppe der EU, die seit mehreren Jahren an den neuen Vorgaben zum Einsatz zur "besten verfügbaren Technik" arbeitet, kam zu dem Schluss, dass die Abluftreinigung bei Schweinen und Geflügel wegen der hohen Kosten nicht generell gefordert werden könne.
Welche Verfahren von der EU als "beste verfügbare Technik" eingestuft wurde, lesen Sie hier.
Minderung der emissionsaktiven Oberfläche
Bei der Haltung von Mastschweinen ist künftig zur Minderung der Emissionen von Ammoniak eine oder eine Kombination der folgenden Techniken anzuwenden:
Prinzip a: Minderung der emissionsaktiven Oberfläche, häufige Entmistung zu einem externen Lager, Separation von Kot und Urin, Trocken- und Sauberhalten der Einstreu.
Für dieses Prinzip können folgende Techniken benutzt werden:
- voll-/teilperforierter Boden, tiefe Güllekanäle (nicht bei Neubauten). Bei bestehenden Ställen nur in Kombination mit zusätzlichen Minderungsmaßnahmen, zum Beispiel Kombination mit speziellen Fütterungsmaßnahmen oder Abluftreingigung, Gülleansäuerung, Güllekühlung,
- voll-/teilperforierter Boden, Vakuumsystem, regelmäßige Entmistung (= Wannen-/Rohrentmistung),
- voll-/teilperforierter Boden, geneigte Seitenwände im Güllekanal,
- voll-/teilperforierter Boden, Kotschieber,
- regelmäßige Spülentmistung,
- teilperforierter Boden, verkleinerter Güllekanal,
- planbefestigter Boden mit Tiefstreu,
- Schrägbodenstall,
- teilperforierter Boden, Kistenstall/ Hütten.
Güllekühlung und Abluftreinigung
Prinzip b: Kühlung der Gülle mittels Kühlschläuchen, -rippen
Prinzip c: Abluftreinigung durch
- Chemowäscher,
- zwei- oder dreistufige Reinigungsanlage,
- Biowäscher (oder Rieselbettreaktor).
Prinzip d: Gülleansäuerung
Prinzip e: Abdeckung der Oberfläche im Kanal
- Schwimmkörper im Güllekanal.
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