Der 64-jährige Adrianus Straathof ist wegen Tierquälerei in einem seiner Betriebe in Genthin (Sachsen-Anhalt) zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Laut des Amtsgerichts Burg, das den Strafbefehl erließ, ist die Strafe gegen den niederländischen Schweinehalter auf Bewährung ausgesetzt.
Wie mehrere Zeitungen berichten, seien bei Durchsuchungen im März 2014 rund 100 kranke und teilweise verletzte Sauen und ihre Ferkel in einem Stall entdeckt worden, die nicht medizinisch behandelt wurden. Die Süddeutsche zitiert aus dem Gerichtsurteil, dass die Tiere über Tage oder Wochen erhebliche Schmerzen erlitten hätten.
Erste rechtskräftige Verurteilung
Bundesweit sei dies die erste rechtskräftige Verurteilung eines „Intensivtierhalters“ wegen Tierquälerei, berichtet die Zeitung weiter. Zuvor hatte bereits der Kreis Jerichower Land nach den Durchsuchungen ein Berufsverbot gegen Adrinaus Straathof wegen Tierschutzverstößen erlassen, das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigt wurde.
In Zuge der Ermittlungen kam es auch zum sogenannten Magdeburger Urteil. In ihm wurde festgestellt, dass Schweine in Kastenständen genug Platz brauchen, um sich mit ausgestreckten Gliedmaßen hinlegen zu können.
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