Die Bilder sind verstörend und zeigen kranke und verletzte Schweine aus zwei Mastbeständen. In einem Spiegel-Bericht vom letzten Wochenende („So sieht es in Schweineställen von Bauernlobbyisten aus") wirft die Tierrechtsorganisation Ariwa Tierhaltern, die sich ehrenamtlich bei der ISN für ihre Branche engagieren, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor.
Veterinärämter konnten die von Ariwa aufgeworfenen Tierschutzverstöße nicht bestätigen
Pikant dabei: Die Ariwa-Bilder stammen laut ISN bereits aus dem vergangenen Sommer und die beiden betroffenen Schweinehalter seien längst von den zuständigen Behörden entlastet worden. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Herbst 2021 hätten sich beide Betriebsleiter an das zuständige Veterinäramt gewandt. Dieses habe alle Betriebe und Ställe der beiden Schweinehalter und ihrer Familienmitglieder überprüft und keine Tierschutzverstöße festgestellt.
Der ISN zufolge wurde das mutmaßlich selbe Bildmaterial bereits im Herbst letzten Jahres mindestens einer weiteren Redaktion angeboten. Doch schon damals konnte und mutmaßlich wollte man die Authentizität der Bilder nicht eindeutig belegen und beispielsweise nicht dem Veterinäramt zur Begutachtung bereitstellen. Bereits 2016 habe es von Ariwa nahezu exakt den gleichen Versuch gegeben, ehrenamtliche Mitglieder, die sich in den verschiedenen Gremien engagieren, zu diskreditieren.
ISN: Ariwa-Aktion hat Kampagnencharakter gegen Schweinehalter
Laut ISN haben beide Betriebsleiter alles Erdenkliche getan, um den Vorwürfen nachzugehen und diese zu entkräften. Von Seiten der Tierrechtler habe es dabei aber keine Unterstützung gegeben. Im Gegenteil: Bis heute – also ein halbes Jahr später – sei nicht bekannt, dass der Urheber der Bilder oder andere Personen Anzeige beim zuständigen Veterinäramt gegen die Betriebe erstattet haben.
Bei der vorigen Ariwa-Kampagne sei das exakt die gleiche Vorgehensweise gewesen. „Wenn es doch tatsächlich um den Tierschutz gegangen wäre, hätte man dann nicht unmittelbar und direkt nach Anfertigung der Aufnahmen Anzeige wegen der vorgeworfenen Tierschutzverstöße erstatten müssen?", gibt die ISN zu bedenken.
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