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+++ Update 2. Juli 2022, 9.30 Uhr +++

Tierseuche: ASP-Verdacht in der Schweinehochburg Emsland gemeldet

Schild mit Sperrbezirk wegen Schweinepest
am Samstag, 02.07.2022 - 09:27 (Jetzt kommentieren)

In einem schweinehaltenden Betrieb im Landkreis Emsland soll die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden sein.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen wurde die Tierseuche in einem schweinehaltenden Betrieb im südlichen Emsland, etwa 5 km entfernt von der Gemeinde Emsbüren, nachgewiesen. Der Befund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) liegt dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) seit heute (1. Juli) vor. Bei dem betroffenen Betrieb soll es sich um eine Sauenhaltung handeln.

Update 2. Juli 2022, 9.30 Uhr: ASP-Eintrag durch Jagdreisen oder infizierte Wildschweine vorerst ausgeschlossen

Den Ursachen für der ASP-Eintragung wird derzeit auf den Grund gegangen. Eine Eintragung durch Jagdreisen beziehungsweise mit der Tierseuche infizierte Wildschweine wird vorerst ausgeschlossen.

In die Überlegungen einbezogen wird kontaminiertes Sperma oder Futtermittel - letzteres scheint am wahrscheinlichsten. So wird vermutet, dass Getreide verwendet worden sein könnte, das aus Ländern stammt, in denen die ASP grassiert.

Am Samstag (2. Juli) werden die Ergebnisse der Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) erwartet. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast lädt zu diesem Hintergrund um 13 Uhr zu einem Statement ein.

Was passiert, wenn sich der ASP-Verdacht bestätigt?

Der betroffene Betrieb in der Nähe von Emsbüren liegt im Landkreis Emsland, einer der viehdichtesten Regionen Deutschlands. Sollte sich der ASP-Verdacht bestätigen, hat dies Konsequenzen für zahlreiche Schweinehalter - nicht nur in Niedersachsen, sondern womöglich auch in Nordrhein-Westfalen.

Bei Bestätigung der Tierseuche durch das FLI würde die vollständige Keulung des betroffenen Schweinebestande angeordnet. Zudem würden Sperrbezirke mit einem Radius von rund drei Kilometern um den betroffenen Schweinebetrieb sowie Beobachtungsgebiete (mit einem Radius von circa zehn Kilometern um den Betrieb herum) abgesteckt.

Hier ist der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen verboten. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Jedoch gilt: Schweinebestände und Wildschweine werden in diesen Bezirken stark analysiert. Auch werden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Virus eingeleitet. 

ASP-Bekämpfung in Schweinepest-Verordnung geregelt

Bei der ASP handelt es sich um eine Virusinfektion, die vor allem Haus- und Wildschweine betrifft. Bei den Tieren verläuft die Erkrankung meist akut und endet tödlich. Weiter ist die ASP eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung der Viruserkrankung ist im Tiergesundheitsgesetz und der Schweinepest-Verordnung geregelt.

Zwischen infizierten und nichtinfizierten Schweinen ist eine Übertragung durch engen Kontakt und über Blutkontakt möglich. Allerdings könne die ASP auch über verunreinigte Gegenstände wie Werkzeug, Fahrzeuge, Schuhe und Kleidung sowie über Lebensmittel oder kontaminiertes Futter übertragen werden, weshalb Sperrbezirke um betroffene Betriebe eingerichtet werden.

Mit Material von ML, BMEL

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