Bis zum 15. Mai 2020 können die Anträge bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Mit der Tierwohl-Prämie sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten.
Dazu zählt insbesondere, auf das Kupieren der Schweineschwänze zu verzichten. Die Haltungsbedingungen sollen so verbessert werden, dass das Kürzen nicht nötig ist und der Ringelschwanz der Tiere intakt und unversehrt bleibt.
Otte-Kinast: „Verzicht auf Kupieren ist machbar“
Hierzu sagte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Prämien haben bisher wichtige Impulse für die Verbesserung des Tierschutzes in den Schweineställen gegeben.“
Die Tierwohl-Prämien seien ein wichtiger Baustein. Sie zeigen, dass der Verzicht auf das routinemäßige Kupieren der Schweineschwänze durchaus machbar ist. Dazu müssen Haltung und Management darauf abgestimmt sein.
Tierwohl-Prämie: Anträge zum Download
Die Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme. Antragsteller können sich also in jedem Jahr neu entscheiden, ob sie an der Förderung teilnehmen. Die Antragsformulare finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.tierwohl.niedersachsen.de.
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