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Tierwohl versus Emissionsschutz: So gelingt der Stallbau trotzdem

Ausläufe können baurechtlich eine Lösung sein, den Tieren mehr Platz zu bieten.
am Montag, 14.08.2023 - 14:00

Viele Schweinehalter wollen ihre Ställe umbauen und ihren Schweinen mehr Tierwohl bieten, doch besonders das Umweltrecht steht diesen Vorhaben entgegen. Wo die größten Hindernisse liegen, lesen Sie hier.

Die Anforderungen an die Schweinehaltung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Betriebe stehen unter dem Druck, ihre Haltungsbedingungen an die aktuellen, politischen Anforderungen anpassen zu müssen.

Der Wille zum Umbau ist bei vielen Schweinehaltern vorhanden, doch die Tierwohl- und die Bau- und Umweltgesetze gehen nicht immer Hand in Hand. Das erschwert die Genehmigung und schreckt viele Landwirte schon vor einer langwierigen Genehmigungsphase ab.

Anpassung im Baugesetz

Zumindest beim Bauplanungsrecht können Schweinehalter zukünftig auf eine Erleichterung hoffen. Mit dem neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat der Deutsche Bundestag Mitte Juni auch die Baurechtsänderung beschlossen. Die genehmigten Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) beziehen sich ausschließlich auf Tierhaltungsanlagen im Außenbereich, die nicht dem Landwirtschaftsbegriff nach § 201 BauGB unterliegen. Im Klartext geht es nur um gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich.

Der nun vom Bundestag bestätigte Gesetzentwurf ermöglicht es Schweinehaltern, den zusätzlichen Platz für eine höhere Haltungsform für die maximal gleiche Tierzahl nicht nur durch Ausläufe, sondern auch durch eine Gebäudeerweiterung zu realisieren. Möglich soll auch das Errichten eines Ersatzneubaus an anderer Stelle sein.

Bau- versus Umweltrecht

Die Anpassung des Bauplanungsrechts ist jedoch nur ein kleiner Schritt zu einem realisierbaren Umbau der Schweinehaltung. Eine große Hürde bei den Genehmigungsverfahren ist der Zielkonflikt zwischen Bau- und Umweltgesetzen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) ist oft für Schweinehalter eine große Hürde, die Genehmigungsverfahren verzögert oder gar verhindert. Stall- und Güllebehälter zählen hier zu den emittierenden Vorhaben. Anträge für Baugenehmigungen sind sehr umfangreich und komplex, da nahezu alle Schutzgüter betrachtet werden müssen. 

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